Erfolg für die Stadt Büren vor Gericht: Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster hat gestern die Klage eines Windkraftinvestors aus Geseke abgelehnt, der vier Windräder im Brenkcner Moosbruch errichten und betreiben wollte. Eine Genehmigung kam für die Münsteraner Richter mit Blick auf das Luftverkehrsgesetz nicht infrage.
Bei so genannten Sonderflugbedingungen fliegen Flugzeuge über drei Pflichtmeldepunkte. Diese lägen, wenn die Piloten sich mit dem heimischen Airport in Verbindung setzen müssen, dort, wo der Investor die Anlagen bauen wollte.
Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Dem Investor bleibt einzig eine Nichtzulassungsbeschwerde, die er beim Bundesverwaltungsgericht einlegen kann.
Quelle: NW 10.4.2014 seb
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen