Mittwoch, 2. April 2014

Sozialverträglicher und bürgerfreundlicher Windenergieausbau

Mit ca. 400 errichteten Anlagen und rund 150 Anträgen im Genehmigungsverfahren nimmt der Kreis Paderborn in NRW eine Spitzenposition bei der Erzeugung erneuerbarer Energien ein und leisten damit einen erheblichen Beitrag zur Umsetzung der auf Bundesebene gesteckten Ziele. Wir wissen, dass die Energiewende eine Jahrhundert‐Herausforderung darstellt, die nur gemeinsam bewältigt werden kann. In diesem Sinne sind die Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen. Die rot‐grüne Landesregierung droht uns jetzt mit dem neuen Landesentwicklungsplan (LEP) mit mehr als einer Verdoppelung der bisherigen Windenergieflächen. Dies lehnt der CDU‐Kreisverband Paderborn strikt ab.

 Die Forderungen im Überblick

1. Rot-Grüne Landesregierung lässt Bürger im ländlichen Raum im Stich

Grundsätzlich ist die Ankündigung im Koalitionsvertrag, wonach eine Öffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt werden soll, positiv zu bewerten. Sie würde die Bundesländer dazu in die Lage versetzen, konkrete Regeln über Mindestabstände zu Wohnbauflächen zu erlassen. Jedoch hat die Landesregierung NRW bereits mitgeteilt, dass sie die Öffnungsklausel nicht nutzen werde. Für die Kommunen in unserer Region ist also nichts gewonnen, es bleibt beim Status quo. Während die rot-grüne Landesregierung sonst Vieles bis ins kleinste Detail regelt, wird sie hier ihrer Verantwortung nicht gerecht.

2. Windenergieplanung gehört in die Verantwortung der Kommunen

Derzeit entscheiden in Deutschland Gerichte, wo Windkraftanlagen errichtet werden dürfen und wo nicht. Diese Entscheidung muss in Zukunft wieder bei den Städten und Gemeinden liegen, dort muss die Planung stattfinden. Vor diesem Hintergrund fordern wir: Erstens die Abschaffung der Privilegierung im BauGB und zweitens den Begriff des „substanziellen Raumgebens“ durch den Gesetzgeber mit Inhalt zu füllen. Letzteres ließe sich beispielsweise durch die Festlegung einer Mindestfläche für WEA regeln, bei deren Erreichen die Kommune ihr Soll erfüllt hätte. Wichtig ist letzten Endes nur eins: die Kommunen müssen das Sagen bei der Planung haben.

3. Windkraftanlagen wirtschaftlich betreiben, Einspeisevergütung senken

Es ist richtig, dass die Bundesregierung eine deutliche Absenkung der Vergütung für Windkraftanla­gen vorsieht. Windräder müssen sich wirtschaftlich selbst tragen. Das gilt besonders für windstarke Regionen wie den Kreis Paderborn, wo 14 Prozent aller Windkraftanlagen in NRW stehen.

4. Infraschall berücksichtigen

Trotz aller Notwendigkeit führen Windkraftanlagen zu vielen Beeinträchtigungen. Derzeit werden jedoch nur optische und hörbare Immissionen wie Schattenwurf und Lärm von Windrädern geregelt. Ebenso müssen aber auch Beeinträchtigungen durch Infraschall, also unhörbare Luftschwingungen, berücksichtigt und gesetzlich geregelt werden.

5. Dauerhafte Lichtsignale verhindern

Gerade nachts fallen Windanlagen durch rote Lichtsignale („Befeuerung“) auf. Mit der zunehmenden Höhe und der hohen Anzahl der Anlagen wird eine Dauer-Befeuerung allerdings zunehmend zu einer Belastung. Ziel muss es sein, dass künftig alle Windkraftanlagen mit einer Technologie ausgestattet sind, die nur im Bedarfsfall, z.B. bei Näherung eines Flugobjekts, Lichtsignale aussendet.

6. Keine Windräder im Wald

Windräder haben in unseren Wäldern nichts zu suchen. Ihre Errichtung wäre ein erheblicher Eingriff in das Ökosystem. Daher lehnen wir auch die entsprechenden Stellen im Entwurf des Landesentwick­lungsplans NRW ab. Waldflächen sind als Standort von Windrädern grundsätzlich auszuschließen.

7. UVP im Genehmigungsverfahren

In die Genehmigungsverfahren für neue Windräder gehört im Gegensatz zu heute eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprü­fung (UVP).

Quelle: http://jung-volker.de/index.php/14-beispielbeitraege/158-sozialvertraeglicher-und-buergerfreundlicher-windenergieausbau

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