Donnerstag, 30. November 2017

Stadtgespräch WDR5 in Borchen

In immer mehr Dörfern in NRW fühlen sich Bürger von Windrädern regelrecht umzingelt.
Sie kritisieren, dass Windräder die Landschaft und Lebensqualität zerstören, und
gleichzeitig ihre Häuser an Wert verlieren. Im Kreis Paderborn, der Windrad-Hochburg
in Ostwestfalen-Lippe, protestieren zahlreiche Menschen gegen den »Windkraft-Wahnsinn« und organisieren sich in Bürgerinitiativen. »Aber die immer lauteren und kritischen
Stimmen von uns Bürgern finden kein Gehör! Es wird tüchtig weiter genehmigt und
gebaut,« stöhnen die Betroffenen. Das ist im Raum Paderborn genauso wie im Sieger-,
Münsterland und am Niederrhein. Demgegenüber steht die boomende Windenergie-
Branche mit ihrer hohen Wirtschaftskraft. In NRW leben 18.000 Beschäftigte direkt oder
indirekt davon. Rund 3500 Windkraftanlagen stehen aktuell im Land. Windkraft ist ein
wichtiger Baustein, um die Energiewende zu schaffen.
Im WDR5 Stadtgespräch fragen wir: Wie berechtigt ist die Kritik an der Windenergie?
Was ist von Versprechungen der neuen Landesregierung zu halten, den Ausbau der
Windenergie künftig stärker an den Interessen der Anwohner zu orientieren?
Welche gesundheitlichen Gefahren gehen von Windkraftanlagen aus, vor allem von den
leistungsstarken Anlagen der neuen Generation?

DARÜBER DISKUTIEREN:
PROF. ANDREAS PINKWART (FDP) / NRW WIRTSCHAFTSMINISTER
REINER ALLERDISSEN (SPD) / BÜRGERMEISTER BORCHEN
JOHANNES LACKMANN / WINDPIONIER, WESTFALENWIND
GUDRUN PONTA / ANTI-WINDKRAFT BÜRGERINITIATIVE
MODERATION: JUDITH SCHULTE-LOH UND STEFAN LEIWEN

DO 7. Dezember, 20 Uhr
Gemeindehalle Kirchborchen
Bohnenkamp 11
33178 Borchen
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WDR 5 und das
Studio Bielefeld ein.
Live im Radio
EINTRITT FREI

Donnerstag, 23. November 2017

Das Ende der Goldgräberstimmung, Teil III

Hubertus Nolte, 22.11.17
Nun liegt es vor uns und einige unserer Mitbürger dürften Entsetzt sein: Das Ergebnis der 3. Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur zur Windenergienutzung an Land. Die Agentur hat heute die Zuschläge erteilt.
Der Durchschnittpreis liegt bei     3,8 ct/kWh
Damit ist der durchschnittliche Zuschlagswert nochmals um 10 % gesunken. Auch in diesem Fall war die Ausschreibung mit rund 260 % wieder deutlich überzeichnet. Zum Zuge gekommen sind 61 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 1.000,4 Megawatt. Das günstige Gebot liegt bei sagenhaften 2,2 ct/kWh, das höchste zugeschlagene Gebot bei 3,82 ct/kWh. Wieder wurden fast nur Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt, die nun viereinhalb Jahre Zeit zur Umsetzung haben.

Nachdem bei der letzten Ausschreibung Projekte aus den neuen Bundesländern dominierten, sind dieses Mal 17 Projekte aus NRW berücksichtigt worden. NRW ist damit Spitzenreiter vor Brandenburg mit 16 Projekten. Einige Projekte kommen aus den Kreisen Lippe, Höxter und dem HSK – allesamt Bürgerenergiegesellschaften, zudem hat es ein Projekt der „Civis Ventus GbR“ im Kreis Paderborn geschafft, bei dem in Salzkotten (Flur 002, 001 und Flur 016,103,196) 2 Anlagen gebaut werden sollen. Auch hier dürfte es sich mit Blick auf die Rechtsform ebenfalls um eine Bürgergesellschaft handeln. Auch in dieser Ausschreibungsrunde bleibt abzuwarten, welche Projekte dann endgültig realisiert werden.

Feierlaune dürfte sinken
Die Feten im Saloon haben ein Ende gefunden: Ende des 19. Jahrhunderts war Goldfield die größte Goldgräberstadt in Nevada – nun ist sie eine Geisterstadt – nicht das es dem Sintfeld und Soratfeld einmal ähnlich ergeht…

Vom Ergebnis bitter aber für die herkömmlichen Projektierer und Windenergiegesellschaften, die bereits eine Genehmigung (Voraussetzung für die nächsten beiden Ausschreibungen im Februar und Mai 2018!) in Händen halten: sie wurden wieder nicht berücksichtigt und zudem wird für sie nun der durchschnittliche Wert (zuzüglich 8 %) der 3 Ausschreibungen aus 2017 der Maximalwert sein. Gebote über diesen Wert erhalten keinen Zuschlag. Aber auch hier gilt ja weiterhin das einstufige Referenzertragsmodell, d.h. die Vorhaben die auf der windhöffigen Paderborner Hochfläche umgesetzt werden sollen (hier gibt es ja bereits einige genehmigte Anlagen!) müssen von dem ohnehin deutlich gefallenen Zuschlagswert noch rund 20 % abziehen.

Sollte die Politik an dem geltenden Ausschreibungsmodell festhalten (davon ist nach dem Fluch der Karibik in Berlin derzeit auszugehen) dürfte damit die maximale Vergütung für neue Anlagen auf dem Sintfeld in der nächsten Ausschreibungsrunde zum 1. Februar 2018 bei ca.
(Durchschnitt aus 5,78 – 4,28 – 3,80 ct/kWh zzgl. 8 %, abzgl. 20 % =)              3,99 ct/kWh
liegen - Maximalwert, versteht sich, sofern sie denn überhaupt einen Zuschlag erhalten. Das dürfte der Goldgräberstimmung nun endgültig den Garaus machen.
Die Vergütung hat sich somit mehr als halbiert, der Saloon dürfte auch hier leerer werden.

Mittwoch, 22. November 2017

Die Umzingelung schreitet voran

Wie schon berichtet, plant WestfalenWind entlang der A33 Nähe Ettlen neue Anlagen zu bauen. Diese werden von den Haarenern Bürger in nördlicher Richtung zu sehen sein. In diesem Fall sprechen wir von 2 Anlagen zwischen der K22 nach Etteln und der L818 Richtung Henglarn. Sie liegen vom Dorfmittelpunkt Haaren im 5km Kreis und sind für eine Umzingelungsberechnung relevant.
Bisher betrug der freie Winkel nach Norden 100 Grad. Durch den Bau der beiden Anlagen sinkt das freie Blickfeld auf 73 Grad. Ein Grund, dagegen bei der Genemigungsstelle im Kreis Einwände zu erheben und den Bau ablehnen zu lassen. Für Helmern wird es eine Totalumzingelug (siehe Kriterien)
da der bisherige Freiraum von 75 Grad auf 2x 37 Grad reduziert wird.

Kriterien

Die bedrängenden Wirkung von Windindustrieanlagen soll durch Abstandsregelungen vermindert werden, bei der Umzingelung geht es um den Schutz des freien Blicks in die Landschaft und der Verhinderung einer „bedrohlichen und erdrückenden Wirkung“ die sich aus der Umfassung ergibt.
Dazu gibt es mehrere Urteile, unter andrem das vom OVG Magdeburg (16.03.2012) . In dem Urteil wird als Grundlage das Gesichtsfeld des Menschen (entspricht 180°) angenommen, in dem dieser Bewegungen der Rotoren oder das Blinken der Signallampen unwillkürlich wahrnimmt und die Aufmerksamkeit in Richtung dieser Anlagen richtet. Das OVG Magdeburg hat eine Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes bis zu 2/3 (entspricht 120°) als zumutbar bewertet. Darauf stützen sich die Kriterien, dass Ortschaften mindestens einen Bereich von 120° frei von Windindustrieanlagen halten müssen. Falls dies nicht durch einen Korridor möglich ist können auch zwei Bereiche von 60°, dem sogenannten Fusionsblickfeld bei dem ein Mensch räumlich sehen kann freigehalten werden. Bereiche unter 60° bieten keinen freien Blick in die Landschaft, da sie nicht als freier Korridor wahrgenommen werden.

Freie Nordsicht von Haaren nur noch 73 Grad

37 Grad Freiwinkel sind unter mindestens 60 Grad für Helmern
Mehr dazu in der Borchen-Ettelner Seite mit den Vordrucken für Einsprüche.

GfN – Anwalt der Natur vor unserer Haustür

Aktuelle Stellungnahmen im September und Oktober 2017
Auch nach den Sommerferien standen wieder Stellungnahmen zu Bauvorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen an, die zum Teil schon in 2016 bearbeitet worden waren. Zwischenzeitlich hatten die Antragssteller aufgrund der von uns gemachten Eingaben neue Unterlagen vorgelegt, die wiederum durch die GfN und dann abschließend durch das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW bearbeitet und in weiteren Stellungnahmen gegen die Vorhaben beim Kreis eingewendet worden sind.
Stellungnahmen wurden zu folgenden Vorhaben abgegeben:
WP „Körtge 1“ - Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei WEA (Enercon E 115, Enercon E 82-2) in der Gemarkung Fürstenberg (Stadt Bad Wünnenberg), Antr.: Windpark Sintfeld II GmbH
In dem bereits bestehenden Windpark sollen 2 weitere Anlagen errichtet werden, so dass es zu einer weiteren Verdichtung des Windparks kommt, dem aus artenschutzrechtlichen Gründen zu widersprechen war. Hierzu hatte sich bereits die GfN mit Schreiben vom 8.9.2016 und der VNV zusammen mit dem NABU Marsberg mit Schreiben vom 19.12.2016 eingewendet. Eine ergänzende Einwendung wurde vom Landesbüro der Naturschutzverbände am 7.4.2017 an den Kreis Paderborn gesendet.




Aufgrund einer Mitteilung des Umweltamtes des Kreises Paderborn per Email vom 31.8.2017 konnte innerhalb einer Frist von 2 Wochen (!) eine Stellungnahme zu den zwischenzeitlich ergänzten natur- und artenschutzrechtlichen Unterlagen des Antragsstellers abgegeben werden. Der diesbezügliche Einwand erfolgte fristgerecht nach Bearbeitung durch die GfN durch das Landesbüro.

WP Paderborn-Dahl / „Knipsberg“ -  Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von 4 WEA (Enercon E 82)
Bereits beim benachbarten Windpark „Hassel“ hat der Schwarzstorch für einigen Wirbel gesorgt, die geplanten Anlagen im Windpark Knipsberg auf Paderborner Gemarkungsseite sollten zum Teil noch näher an den Standort des Schwarzstorchhorstes (den die GfN im Frühjahr 2016 gefunden und gemeldet hat) heranrücken.
Auch hier hat sich die GfN dafür eingesetzt, dass das Landesbüro eine Stellungnahme für die anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW fristgerecht zum 23.10.2017 abgegeben hat, die natürlich gerade den Schutz des Schwarzstorches besonders deutlich angemahnt hat.
WP Bad Wünnenberg „Oberfeld“ -  Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von 7 WEA (Enercon E 101)
Bereits seit rund 4 Jahren (!) liegen die Anträge zu Bau von 7 Windkraftanlagen im Bad Wünnenberger Oberfeld beim Kreis Paderborn zur Bearbeitung vor, nun wurden die Anträge mit zum Teil veralteten Unterlagen zum Natur- und Artenschutz offengelegt. Auch hier hat die GfN die Unterlagen bearbeitet und mit dem Landesbüro abgestimmt.


Das Landesbüro hat dann ebenfalls wieder fristgerecht zum 30.10.2017 eine Stellungnahme abgegeben und zahlreiche Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht.
Die jeweiligen Stellungnahmen können jederzeit bei der GfN angefordert werden.

Bauanträge zum Knipsberg und Oberfeld sind zurückgenommen
Den aktuellen Mitteilungen des Kreises Paderborn ist zu entnehmen, dass sowohl die Anträge zum Bau der 4 Anlagen in PB-Dahl als auch die Anträge zum Bau der 7 Anlagen im Wünnenberger Oberfeld vom Antragssteller zurückgenommen worden sind.
Vielleicht konnten wir hier einen Beitrag zum Umdenken leisten, da beide Vorhaben auch aus Gründen des Natur- und Artenschutzes höchst problematisch geworden wären und wahrscheinlich auch zu juristischen Überprüfung durch die Umweltverbände geführt hätten.

Weitere Stellungnahme erforderlich
Derzeit befinden sich weitere Vorhaben, zu denen die GfN zusammen mit dem Landesbüro in 2016 bereits Stellung genommen hat, zumindest in einer eingeschränkten Offenlegung. Dieses betrifft die Vorhaben „Saure Heide“, „Wohlbedacht“ und „Etteln-West“. Hier haben die Antragssteller neue, aktualisierte Unterlagen vorgelegt. Leider ist uns Ehrenamtlern hier zum Teil wieder nur kurze Zeit eingeräumt worden (14 Tage!) um die teilweise mehrere hundert Seiten je Antrag durchzuarbeiten und zu prüfen. Außerdem haben die abzurufenden Dateien bei der Genehmigungsbehörde manchmal ein so hohes Datenvolumen, das mit herkömmlichen Rechnern und dem langsamen Datennetz im Paderborner Land erst gar nicht runtergeladen werden kann. Ein barrierefreier Datenzugang sieht anders aus…