Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Wünnenberg zur
Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im
Gebiet der Stadt Bad Wünnenberg.
Im Amtsblatt für den Kreis Paderborn
vom 02.04.2014 wurde auf diese öffentliche Auslegung im Bauamt der
Stadt Bad Wünnenberg, Kirchstr. 10, Bad Wünnenberg-Fürstenberg
hingewiesen:
10.04.2014 bis 12.05.2014
Montag bis Freitag von 08.oo Uhr bis 12.3o Uhr
Montag bis Mittwoch von 14.oo Uhr bis 16.oo Uhr
Donnerstag von 14.oo Uhr bis 17.3o Uhr.
oder online:
http://www.wuennenberg.de/bwb/rathaus/sp_auto_87030.shtml
Keine Errichtung von Windkraftanlagen östlich der B480 und Oberfeld im Stadtgebiet Bad Wünnenberg
Freitag, 11. April 2014
Donnerstag, 10. April 2014
Windkraftinvestor verliert vor OVG
Erfolg für die Stadt Büren vor Gericht: Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster hat gestern die Klage eines Windkraftinvestors aus Geseke abgelehnt, der vier Windräder im Brenkcner Moosbruch errichten und betreiben wollte. Eine Genehmigung kam für die Münsteraner Richter mit Blick auf das Luftverkehrsgesetz nicht infrage.
Bei so genannten Sonderflugbedingungen fliegen Flugzeuge über drei Pflichtmeldepunkte. Diese lägen, wenn die Piloten sich mit dem heimischen Airport in Verbindung setzen müssen, dort, wo der Investor die Anlagen bauen wollte.
Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Dem Investor bleibt einzig eine Nichtzulassungsbeschwerde, die er beim Bundesverwaltungsgericht einlegen kann.
Quelle: NW 10.4.2014 seb
Bei so genannten Sonderflugbedingungen fliegen Flugzeuge über drei Pflichtmeldepunkte. Diese lägen, wenn die Piloten sich mit dem heimischen Airport in Verbindung setzen müssen, dort, wo der Investor die Anlagen bauen wollte.
Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Dem Investor bleibt einzig eine Nichtzulassungsbeschwerde, die er beim Bundesverwaltungsgericht einlegen kann.
Quelle: NW 10.4.2014 seb
Sonntag, 6. April 2014
Nächstes Treffen für Aktive
ist Montag 14.4.2014 19:00 Uhr im Gasthof Bonefeld in Bad Wünnenberg. Näheres über die Mailing-Liste. Weitere Aktive aus den Ortsteilen sind willkommen.
Petition 49690 ist beendet
Die von Karl-Heinz Krummeck (Rheinland-Pflaz) angestoßene Bundestags-Petition »49690« gegen die »Privilegierung der Windkraft« hat in vier Wochen 22 859 Mitzeichner gewonnen - darunter Politiker wie Heiner Geißler (CDU) oder Oskar Lafontaine (Die Linke). Unter den Mitzeichner stammen etliche aus dem Kreis Paderborn. »Dieses enorme Echo in breiten Kreisen der Bevölkerung macht deutlich, dass die Initiative ein wichtiges und aktuelles Anliegen der Bevölkerung zum öffentlichen Thema gemacht hat«, resümiert Karl-Heinz Krummeck. Mit der Petition soll die Privilegierung von Windkraft im Außenbereich aufgehoben werden. Wann der Bundestag sich mit der Petition befasst, steht noch nicht fest.
Donnerstag, 3. April 2014
Verlängerung der Petitions-Mitzeichnung um zwei Tage
Verlängerung der Mitzeichnung um zwei Tage
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
wegen der Wartungsarbeiten am 6. März 2014 und anschließender technischer Schwierigkeiten wird die Frist für die Mitzeichnung der veröffentlichten Petitionen um zwei Tage verlängert. Auch die Petitionen, deren Mitzeichnungsfrist am 6. März abgelaufen war, werden erneut für zwei Tage in die Mitzeichnung übernommen.
Leider sind Mitzeichnungen, die am Nachmittag des 6. März getätigt worden sind ,bei der Rückstellung auf den Stand vor den Wartungsarbeiten verloren gegangen. Wie bitten daher jeden, bei dem am 6. März eine Mitzeichnung möglich war, diese erneut zu tätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Moderatorenteam
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
wegen der Wartungsarbeiten am 6. März 2014 und anschließender technischer Schwierigkeiten wird die Frist für die Mitzeichnung der veröffentlichten Petitionen um zwei Tage verlängert. Auch die Petitionen, deren Mitzeichnungsfrist am 6. März abgelaufen war, werden erneut für zwei Tage in die Mitzeichnung übernommen.
Leider sind Mitzeichnungen, die am Nachmittag des 6. März getätigt worden sind ,bei der Rückstellung auf den Stand vor den Wartungsarbeiten verloren gegangen. Wie bitten daher jeden, bei dem am 6. März eine Mitzeichnung möglich war, diese erneut zu tätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Moderatorenteam
Mittwoch, 2. April 2014
Sozialverträglicher und bürgerfreundlicher Windenergieausbau
Mit ca. 400 errichteten Anlagen und rund 150 Anträgen im Genehmigungsverfahren nimmt der Kreis Paderborn in NRW eine Spitzenposition bei der Erzeugung erneuerbarer Energien ein und leisten damit einen erheblichen Beitrag zur Umsetzung der auf Bundesebene gesteckten Ziele. Wir wissen, dass die Energiewende eine Jahrhundert‐Herausforderung darstellt, die nur gemeinsam bewältigt werden kann. In diesem Sinne sind die Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen. Die rot‐grüne Landesregierung droht uns jetzt mit dem neuen Landesentwicklungsplan (LEP) mit mehr als einer Verdoppelung der bisherigen Windenergieflächen. Dies lehnt der CDU‐Kreisverband Paderborn strikt ab.
Die Forderungen im Überblick
1. Rot-Grüne Landesregierung lässt Bürger im ländlichen Raum im Stich
Grundsätzlich ist die Ankündigung im Koalitionsvertrag, wonach eine Öffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt werden soll, positiv zu bewerten. Sie würde die Bundesländer dazu in die Lage versetzen, konkrete Regeln über Mindestabstände zu Wohnbauflächen zu erlassen. Jedoch hat die Landesregierung NRW bereits mitgeteilt, dass sie die Öffnungsklausel nicht nutzen werde. Für die Kommunen in unserer Region ist also nichts gewonnen, es bleibt beim Status quo. Während die rot-grüne Landesregierung sonst Vieles bis ins kleinste Detail regelt, wird sie hier ihrer Verantwortung nicht gerecht.
2. Windenergieplanung gehört in die Verantwortung der Kommunen
Derzeit entscheiden in Deutschland Gerichte, wo Windkraftanlagen errichtet werden dürfen und wo nicht. Diese Entscheidung muss in Zukunft wieder bei den Städten und Gemeinden liegen, dort muss die Planung stattfinden. Vor diesem Hintergrund fordern wir: Erstens die Abschaffung der Privilegierung im BauGB und zweitens den Begriff des „substanziellen Raumgebens“ durch den Gesetzgeber mit Inhalt zu füllen. Letzteres ließe sich beispielsweise durch die Festlegung einer Mindestfläche für WEA regeln, bei deren Erreichen die Kommune ihr Soll erfüllt hätte. Wichtig ist letzten Endes nur eins: die Kommunen müssen das Sagen bei der Planung haben.
3. Windkraftanlagen wirtschaftlich betreiben, Einspeisevergütung senken
Es ist richtig, dass die Bundesregierung eine deutliche Absenkung der Vergütung für Windkraftanlagen vorsieht. Windräder müssen sich wirtschaftlich selbst tragen. Das gilt besonders für windstarke Regionen wie den Kreis Paderborn, wo 14 Prozent aller Windkraftanlagen in NRW stehen.
4. Infraschall berücksichtigen
Trotz aller Notwendigkeit führen Windkraftanlagen zu vielen Beeinträchtigungen. Derzeit werden jedoch nur optische und hörbare Immissionen wie Schattenwurf und Lärm von Windrädern geregelt. Ebenso müssen aber auch Beeinträchtigungen durch Infraschall, also unhörbare Luftschwingungen, berücksichtigt und gesetzlich geregelt werden.
5. Dauerhafte Lichtsignale verhindern
Gerade nachts fallen Windanlagen durch rote Lichtsignale („Befeuerung“) auf. Mit der zunehmenden Höhe und der hohen Anzahl der Anlagen wird eine Dauer-Befeuerung allerdings zunehmend zu einer Belastung. Ziel muss es sein, dass künftig alle Windkraftanlagen mit einer Technologie ausgestattet sind, die nur im Bedarfsfall, z.B. bei Näherung eines Flugobjekts, Lichtsignale aussendet.
6. Keine Windräder im Wald
Windräder haben in unseren Wäldern nichts zu suchen. Ihre Errichtung wäre ein erheblicher Eingriff in das Ökosystem. Daher lehnen wir auch die entsprechenden Stellen im Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW ab. Waldflächen sind als Standort von Windrädern grundsätzlich auszuschließen.
7. UVP im Genehmigungsverfahren
In die Genehmigungsverfahren für neue Windräder gehört im Gegensatz zu heute eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Quelle: http://jung-volker.de/index.php/14-beispielbeitraege/158-sozialvertraeglicher-und-buergerfreundlicher-windenergieausbau
Die Forderungen im Überblick
1. Rot-Grüne Landesregierung lässt Bürger im ländlichen Raum im Stich
Grundsätzlich ist die Ankündigung im Koalitionsvertrag, wonach eine Öffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt werden soll, positiv zu bewerten. Sie würde die Bundesländer dazu in die Lage versetzen, konkrete Regeln über Mindestabstände zu Wohnbauflächen zu erlassen. Jedoch hat die Landesregierung NRW bereits mitgeteilt, dass sie die Öffnungsklausel nicht nutzen werde. Für die Kommunen in unserer Region ist also nichts gewonnen, es bleibt beim Status quo. Während die rot-grüne Landesregierung sonst Vieles bis ins kleinste Detail regelt, wird sie hier ihrer Verantwortung nicht gerecht.
2. Windenergieplanung gehört in die Verantwortung der Kommunen
Derzeit entscheiden in Deutschland Gerichte, wo Windkraftanlagen errichtet werden dürfen und wo nicht. Diese Entscheidung muss in Zukunft wieder bei den Städten und Gemeinden liegen, dort muss die Planung stattfinden. Vor diesem Hintergrund fordern wir: Erstens die Abschaffung der Privilegierung im BauGB und zweitens den Begriff des „substanziellen Raumgebens“ durch den Gesetzgeber mit Inhalt zu füllen. Letzteres ließe sich beispielsweise durch die Festlegung einer Mindestfläche für WEA regeln, bei deren Erreichen die Kommune ihr Soll erfüllt hätte. Wichtig ist letzten Endes nur eins: die Kommunen müssen das Sagen bei der Planung haben.
3. Windkraftanlagen wirtschaftlich betreiben, Einspeisevergütung senken
Es ist richtig, dass die Bundesregierung eine deutliche Absenkung der Vergütung für Windkraftanlagen vorsieht. Windräder müssen sich wirtschaftlich selbst tragen. Das gilt besonders für windstarke Regionen wie den Kreis Paderborn, wo 14 Prozent aller Windkraftanlagen in NRW stehen.
4. Infraschall berücksichtigen
Trotz aller Notwendigkeit führen Windkraftanlagen zu vielen Beeinträchtigungen. Derzeit werden jedoch nur optische und hörbare Immissionen wie Schattenwurf und Lärm von Windrädern geregelt. Ebenso müssen aber auch Beeinträchtigungen durch Infraschall, also unhörbare Luftschwingungen, berücksichtigt und gesetzlich geregelt werden.
5. Dauerhafte Lichtsignale verhindern
Gerade nachts fallen Windanlagen durch rote Lichtsignale („Befeuerung“) auf. Mit der zunehmenden Höhe und der hohen Anzahl der Anlagen wird eine Dauer-Befeuerung allerdings zunehmend zu einer Belastung. Ziel muss es sein, dass künftig alle Windkraftanlagen mit einer Technologie ausgestattet sind, die nur im Bedarfsfall, z.B. bei Näherung eines Flugobjekts, Lichtsignale aussendet.
6. Keine Windräder im Wald
Windräder haben in unseren Wäldern nichts zu suchen. Ihre Errichtung wäre ein erheblicher Eingriff in das Ökosystem. Daher lehnen wir auch die entsprechenden Stellen im Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW ab. Waldflächen sind als Standort von Windrädern grundsätzlich auszuschließen.
7. UVP im Genehmigungsverfahren
In die Genehmigungsverfahren für neue Windräder gehört im Gegensatz zu heute eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Quelle: http://jung-volker.de/index.php/14-beispielbeitraege/158-sozialvertraeglicher-und-buergerfreundlicher-windenergieausbau
Dienstag, 1. April 2014
2 Sintfeldanlagen werden rückgebaut
In den frühen Morgenstunden hat die Investorengruppe der WGB-Energie begonnen, die beiden begonnenen Windkraftanlagen zurückzubauen. Nach ihren Angaben ist der Druck aus der Bevölkerung zu groß geworden da auch die weiteren 2 schon gestoppt wurden. Weitere 7 sind ebenfalls aus der Warteschlange genommen worden. Somit ist wenigstens das Sintfeld wieder frei von Windenergieanlagen. Danke an alle Bürger für diese Hilfe.
Nachtrag v.2.4.2014: Das war natürlich eine Meldung zum 1. April und stimmt leider nicht.
Nachtrag v.2.4.2014: Das war natürlich eine Meldung zum 1. April und stimmt leider nicht.
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