Keine Errichtung von Windkraftanlagen östlich der B480 und Oberfeld im Stadtgebiet Bad Wünnenberg
Mittwoch, 30. Dezember 2015
Sonntag, 8. November 2015
Donnerstag, 29. Oktober 2015
Demo am 28.10.2015 vor dem Kreishaus in Paderborn
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RBW-Vorsitzender Heiner Brinkmann vor der Demo |
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Übergabe des Fragen- und Aufgabenkatalogs an Ausschussvorsitzenden für Umwelt und Klimaschutz Dr. Ludger Kappius |
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Landrat Müller in der Diskussion mit den Demo-Teilnehmer |
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Landrat Müller in der Diskussion mit den Demo-Teilnehmer |
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Diskussion mit Dietmar Halbig BI-Lichtenau |
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Diskussion mit Heiner Brinkmann |
Sonntag, 25. Oktober 2015
Dienstag, 20. Oktober 2015
Blinklichtgewitter abschalten
Liebe Mitstreiter!
das Ärgernis hat viele Namen: Blinklichtgewitter, Vegas-Beleuchtung und
viele Namen mehr gibt es für die Lichtinstallation an und auf den Türmen
der Windräder. Es geht um die Signallampen, die permanent die großen
Windräder als "Luftfahrthindernis" kennzeichnen müssen. Aber für alle,
die sich nicht in der Luft bewegen, wirken die Lampen häßlich, störend,
belästigend.
Leider leider, so sagten das bisher auch die Politik und die Betreiber
der Windräder, stimmten bürgernah in das Bedauern ein und machten
Zusagen, was sie alles tun würden wenn. Nur "leider" ließe die
Gesetzeslage ja gar nichts zu.
Nun ist es plötzlich so weit: Die neuen internationalen Vorschriften der
Flugsicherung sind in deutsches Recht umgesetzt worden und erlauben ab
1. Oktober 2015 eine "Bedarfsgerechte Befeuerung". D.h. vereinfacht:
Ab sofort kann normalerweise alles abgeschaltet bleiben, nur wenn ein
Flugobjekt sich nähert, müssen die Lichter vorübergehend angehen!
(Bei Einhaltung detaillierter Vorschriften natürlich, siehe
Bundesgesetzblatt).
Und nun kommt's: Das Gesetz ist eine Kann-Vorschrift, aber keine
Verpflichtung!
Und jetzt plötzlich haben die Betreiber der Anlagen große Probleme mit
der Realität und die Politiker möchten nicht an ihre Versprechungen
erinnert werden. Aus "kann" macht man "muss nicht" ... Hallo?
Der Paderborner Kreistag wird das Thema am Mittwoch kommender Woche
28.10.2015 debattieren.
Die Bürger wollen dann die Politiker durch eine Demo an die Versprechen
erinnern, es gibt ein Blinklichtgewitter per Taschenlampen!
Mittwoch kommender Woche (28. Oktober) ab 17 Uhr
vor dem Kreishaus Paderborn, Aldegreverstrasse.
das Ärgernis hat viele Namen: Blinklichtgewitter, Vegas-Beleuchtung und
viele Namen mehr gibt es für die Lichtinstallation an und auf den Türmen
der Windräder. Es geht um die Signallampen, die permanent die großen
Windräder als "Luftfahrthindernis" kennzeichnen müssen. Aber für alle,
die sich nicht in der Luft bewegen, wirken die Lampen häßlich, störend,
belästigend.
Leider leider, so sagten das bisher auch die Politik und die Betreiber
der Windräder, stimmten bürgernah in das Bedauern ein und machten
Zusagen, was sie alles tun würden wenn. Nur "leider" ließe die
Gesetzeslage ja gar nichts zu.
Nun ist es plötzlich so weit: Die neuen internationalen Vorschriften der
Flugsicherung sind in deutsches Recht umgesetzt worden und erlauben ab
1. Oktober 2015 eine "Bedarfsgerechte Befeuerung". D.h. vereinfacht:
Ab sofort kann normalerweise alles abgeschaltet bleiben, nur wenn ein
Flugobjekt sich nähert, müssen die Lichter vorübergehend angehen!
(Bei Einhaltung detaillierter Vorschriften natürlich, siehe
Bundesgesetzblatt).
Und nun kommt's: Das Gesetz ist eine Kann-Vorschrift, aber keine
Verpflichtung!
Und jetzt plötzlich haben die Betreiber der Anlagen große Probleme mit
der Realität und die Politiker möchten nicht an ihre Versprechungen
erinnert werden. Aus "kann" macht man "muss nicht" ... Hallo?
Der Paderborner Kreistag wird das Thema am Mittwoch kommender Woche
28.10.2015 debattieren.
Die Bürger wollen dann die Politiker durch eine Demo an die Versprechen
erinnern, es gibt ein Blinklichtgewitter per Taschenlampen!
Mittwoch kommender Woche (28. Oktober) ab 17 Uhr
vor dem Kreishaus Paderborn, Aldegreverstrasse.
Sonntag, 11. Oktober 2015
2011 und heute?
In der Projektbeschreibung "Windpark Hirschweg" von 2011 war folgende Abbildung dargestellt:
Auf unsere Einwände, dass diese Fotomontage nicht realistisch ist, hat Herr Ebbers von der WBG Energieverwaltungs Gmbh auf der Versammlung in Leiberg im Gasthof Kaiser dies als Unfug bezeichnet.
Heute stellt es sich heraus, dass dies doch kein Unfug war.
Aus der gleichen Sicht sehen die beiden gebauten WKA´s viel größer aus. Für wie dumm werden denn die Bürger in Bad Wünnenberg von den Investoren gehalten?
Man stelle sich vor wie das Sintfeld mit den weiteren 7 geplanten Anlagen ausgesehen hätte.
Fotos: Projektbeschreibung WBG Energie 2011, Redaktion 10.2015
Dienstag, 1. September 2015
100 000 Megawattstunden vernichtet
100 000 Megawattstunden Windstrom wurden 2014 allein in Niedersachsen vernichtet und wir Verbraucher zahlen auch dafür! Für 2015 rechnet Tennet mit der 3-fachen Menge. Der Grund dafür ist nach Darstellung von TENNET (s. DIE WELT vom 29.8.2015) der fortschreitende Zubau mit Windkraftanlagen.
FAZ 30.08.2015
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/presse-100-000-megawattstunden-windstrom-in-niedersachsen-vernichtet-13776538.html
FAZ 30.08.2015
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/presse-100-000-megawattstunden-windstrom-in-niedersachsen-vernichtet-13776538.html
Montag, 24. August 2015
Gemeinsamkeit von WKAs und ägyptichen Pyramiden
Wolfgang Prabel, Ingenieur
Planwirtschaft wie beim Pharao
Die deutschen Windkraftanlagen und die ägyptischen Pyramiden haben
einiges gemein. Zum Beispiel die Höhe. Aber auch die gigantische
Verschwendung von Ressourcen beim Bau.
Pyramiden und Windkraftanlagen dienten oder dienen der
baulichen Verkörperung einer religiösen Überzeugung. Die Pharaonen
glaubten mit Hilfe der Pyramiden in den Himmel fahren zu können und
ewig zu leben. Bundeskanzler Angela Merkel glaubt mit Windmühlen das
Weltklima zu retten. Beide Überzeugungen halten einer wissenschaftlichen
Betrachtung nicht stand.
Gemeinsam ist Pyramiden und Windkraftanlagen auch der Gigantismus
und die menschliche Hybris. An der Cheops-Pyramide mußten etwa 10.000
Leute 20 Jahre lang sechs Tage in der Woche arbeiten, Wenn wir den
heutigen Mindestlohn von 8,50 € ansetzen, sind 0,68 Mio € am Tag verbaut
worden, und das 6.240 Tage lang. Macht 4,2 Milliarden € für eine
Pyramide. Davon wurden im Alten Reich mehrere gebaut mit dem Ergebnis,
daß das Reich zerfiel. Die genaueren Umstände sind unbekannt, wir
dürfen jedoch vermuten, daß der immense Aufwand des Pyramidenbaus das
Land schwer belastet hat. Deutschland wird durch die Windkraftbauten auf
Dauer genauso ruiniert werden.
Die größte Pyramide in Giseh war 146 m hoch. Das ist für viele Windkraftanlagen (WKA) heute gerade mal die Nabenhöhe.
Der Gigantismus in Zahlen: In den 1990er Jahren übertraf der
Rotordurchmesser der Windkraftanlagen selten 50 Meter. 2014 betrug der
durchschnittliche Rotordurchmesser schon 99 m und die durchschnittliche
Nabenhöhe 116 m. Die größten Rotoren von WKA haben inzwischen bis 170 m
Durchmesser, was fast dem Aufstandsmaß der Cheops-Pyramide entspricht.
Eine der heutigen Serienanlagen ist die E-126 mit einer Nabenhöhe
von 135 m auf einem Stahlbetonturm mit 2.800 t Gewicht. Der Durchmesser
des Turms beträgt am Schaft 16,5 m, die Gesamthöhe fast 200 m. Nabe und
Flügel wiegen noch einmal 320 Tonnen und das Fundament 3.500 Tonnen.
Kostenpunkt nach Angabe des Herstellers: 11 Millionen Euro. Die Anlage
produziert nach Herstellerangabe zwischen 15-18 Mio. kWh Energie pro
Jahr.
Auf Wikipedia haben selbsternannte Experten die Energierücklaufzeit
(energetische Amortisationszeit) berechnet. Diese Größe beschreibt die
Zeit, die vergeht, bis ein Kraftwerk genauso viel Energie erzeugt hat,
wie zu dessen Produktion, Transport, Errichtung, Betrieb usw. benötigt
wurde. Die Energierücklaufzeit betrüge bei Windkraftanlagen etwa drei
bis sieben Monate und läge auch nach konservativen Schätzungen deutlich
unter einem Jahr, so die Wiki-Autoren.
In Stahl sind 3,6 kWh/kg Primärenergie enthalten, in hocharmiertem
Stahlbeton etwa 1 kWh/kg. Bei der Herstellung von 3.120 t Stahl sind
also 3.120.000 kg x 3,6 kWh = 11,2 Mio kWh verbraucht worden, für das
Fundament noch einmal 3,5 Mio kg x 1 kWh = 3,5 Mio kWh. Die Montage und
der Transport zum Bauplatz sind darin nicht enthalten. Auch der
Energieaufwand für 20 Jahre Instandhaltung und Wartung nicht. Der
Aufwand für die Elektroausrüstung einschließlich der Kupferkabel und
ggf. von neodymhaltigen Magneten blieb ebenfalls unberücksichtigt.
Zusammen also 14,7 Mio kWh nur für Stahl und Stahlbeton. Zur Erinnerung
die jährliche Energieausbeute betrug 15 bis 18 Mio kWh. Mit einem stark
verkürzten Aufwand sind die Wikipedia-Autoren offensichtlich in den
Vergleich gegangen und haben ihre olympisch schnelle Energierücklaufzeit
errechnet. Wikipedia muß bei manchen Einträgen darum kämpfen nicht zu
Wikilügi zu werden.
Was ist nun wirklich los? Nehmen wir mal an, daß die
Herstellerangabe zur Energieausbeute von bis zu 18 Mio. kWh jährlich
stimmt. Multipliziert mit dem Preis einer kWh für den Privatkunden
ergibt sich ein Erlös von 18 Mio. kWh x 0,30 € /kWh = 5,4 Mio €. In zwei
Jahren hätte die Anlage ihr Geld verdient (11 Mio / 5,4 Mio = 2), so
der erste Überschlag - eine Milchmädchenrechnung.
Wie kann es kommen, daß die Energierücklaufzeit weniger als ein
Jahr dauert, die wirtschaftliche Amortisation zwei Jahre? Das ist in
einer Marktwirtschaft ungewöhnlich, weil Energieaufwand und Kosten wie
siamesische Zwillinge miteinander verwachsen sind. Aber wir leben ja in
einer ausgeprägten Planwirtschaft. Wenn der Energiepreis extrem
manipuliert wird, fallen Energierücklaufzeit und Amortisation stark
auseinander.
Wir werden sehen, daß auch zwei Jahre nicht ausreichen, um die
Anlage zu amortisieren. Es ist nämlich falsch, nur die
Herstellungskosten zu berücksichtigen. Berthold Hahn vom Institut für
Solare Energieversorgungstechnik in Kassel hat ausgerechnet, daß die
Instandhaltungskosten bis zu einem Drittel der Kosten der erstmaligen
Herstellung betragen. Zu den 11 Millionen müssen wir deshalb konservativ
geschätzt 3 Millionen € hinzurechnen, so daß die Bauwerkskosten über
die Lebenszykluszeit 14 Millionen betragen. Darin enthalten sind noch
keine Finanzierungskosten von Krediten und keine Nutzungsentgelte für
Land- und Forstwirte. Auch keine Kosten für Verwaltung und den
Anlagenwart, wie Berthold Hahn schreibt. Wenn man 14 Mio. € durch den
jährlichen Ertrag von 5,4 Mio. € teilt, so ergeben sich bereits 2,6
Jahre Amortisationszeit.
Nun sind die 30 Cent pro kWh natürlich ein fehlerhafter Ansatz für
den Energiepreis, weil darin mehr als 50 % Steuern und Umlagen enthalten
sind und weil er aus einem unwirtschaftlichen und nicht marktgerechten
vom Staat willkürlich festgelegten Strommix entsteht. Marktgerecht ist
nur der billigste Strom und das ist Kohlestrom. Ohne Zwang könnte man in
einer Marktwirtschaft nämlich nur den billigsten Strom verkaufen. Von
ein paar Grünen, die aus religiösen Überzeugungen Ökostrom kaufen,
einmal abgesehen. Kohlestrom kostet weniger als 4 Cent pro kWh. Also
noch einmal gerechnet:
18 Mio. kWh x 0,04 € /kWh = 0,72 Mio €. Da braucht es 19 Jahre, um
die Anlagekosten der WKA E-126 zu erwirtschaften. Zum Vergleich: Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von WKA in den AfA-Tabellen des
Bundesministeriums der Finanzen beträgt 16 Jahre.
Wieviel Windstrom zur Unzeit anfällt, weiß keiner ganz genau. Am
30.03.2015 sind sturmbedingt von 0 bis 5 Uhr 160.000 MWh (das sind 160
Millionen kWh) Windenergie erzeugt worden sind, die den Energiepreis auf
bis zu minus 20 € pro MWh gedrückt haben, weil fast niemand den Strom
zur Unzeit brauchen konnte. Der Energie mußten noch 2,69 Mio €
hinterhergeworfen werden, daß sich freundlicherweise Verbraucher fanden.
Das muß doch auch eingepreist werden?
Wenn man mal annimmt, daß 10 % des Windstroms im wirtschaftlichen
Sinn Müllstrom sind, so reduziert sich der Wert der Windenergie noch
einmal.
18 Mio. kWh x 0,04 € /kWh = 0,72 Mio € x 0,9 = 0,65 Mio €. Da braucht es 21,5 Jahre, um die Anlagenkosten zu erwirtschaften. Für 20 Jahre sind die Anlagen von den Herstellern in der Regel konzipiert.
18 Mio. kWh x 0,04 € /kWh = 0,72 Mio € x 0,9 = 0,65 Mio €. Da braucht es 21,5 Jahre, um die Anlagenkosten zu erwirtschaften. Für 20 Jahre sind die Anlagen von den Herstellern in der Regel konzipiert.
Zugegeben, das sind alles Überschläge. Keine der Zahlen, von den
Herstellungskosten und der Energieausbeute angefangen ist auf
Steintafeln gemeißelt. Über alle Ansätze darf und sollte man auch
streiten. Es ist angesichts der entstehenden Kosten für den Windstrom
und die Netze jedoch höchste Zeit zu streiten und zu hinterfragen. Denn
Wissenschaft ist systematisches Erkennen und nicht systematischer
Selbstbetrug.
Montag, 17. August 2015
Energiewende tötet Deutschlands heimliches Wappentier
Samstag, 8. August 2015
BUND ist unterwandert
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Ob bei uns die Anlagen auch bald so dicht stehen? |
Hier können Sie sich die PlusMinus Sendung ansehen:
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/windkraft-120.html
Montag, 27. Juli 2015
Wind wird teuer für Stromkunden
Capital, Wirtschaft ist Gesellschaft
Wind wird teuer für Stromkunden
22. Jul 2015, Thomas Steinmann
Auch nicht erzeugter Strom kostet Geld: Für die Zwangsabschaltung von Windrädern bei überlasteten Netzen zahlten die Stromkunden 2014 mehr als 100 Mio. Euro. In diesem Jahr wird es sogar noch mehr sein
Die Stromverbraucher haben 2014 so viel für die Zwangsabschaltung von Windrädern bezahlt wie noch nie.
Nach Recherchen von Capital übertrafen die Entschädigungen an die
Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen die Grenze von 100 Mio. Euro – nach
43,7 Mio. Euro im Jahr 2013. Allein die Übertragungsnetzbetreiber Tennet
und 50Hertz, in deren Versorgungsgebiet im Norden und Osten des Landes
der weitaus größte Teil der deutschen Windkraftleistung installiert ist,
zahlten zusammen rund 80 Mio. Euro für nicht ins Netz eingespeisten
Strom. Hinzu kommt ein zweistelliger Millionenbetrag bei den mehreren
Hundert Betreibern der örtlichen Verteilnetze, an die die große Mehrheit
der Anlagen angeschlossen ist.
Die sprunghaft steigenden Kosten für die Abregelung von Windrädern
sind eine Folge des rasanten Ausbaus der regenerativen Energien. „Die
Erneuerbaren drücken ins Stromnetz, und es gibt immer mehr Netzengpässe,
die wir nur entlasten können, indem wir sogar Windkraftanlagen
abregeln“, sagte Tennet-Chef Urban Keussen. Wegen des Einspeisevorrangs
für Grünstrom haben die Eigentümer der Erneuerbaren-Anlagen seit einigen
Jahren Anspruch auf Entschädigung. Die Kosten werden über die
Netzentgelte finanziert, ebenso wie die Kosten für Eingriffe der
Netzbetreiber in die Fahrweise konventioneller Kraftwerke. Am Ende bezahlen die Verbraucher auch für nicht erzeugten Strom.
Stürme führten zu Einspeiserekorden
In etwa neun von zehn Fällen handelt es sich bei den abgeregelten Anlagen um Windräder.
Der Rest entfällt auf Biogas- und Fotovoltaikanlagen. Die Engpässe, die
ein Eingreifen erforderlich machen, können sowohl auf der Ebene der
Übertragungsnetze – der großen Stromautobahnen – auftreten als auch auf
der darunter liegenden Ebene der Verteilnetze, in die die meisten
Erneuerbaren-Anlagen einspeisen.
Tennet-Geschäftsführer Keussen rechnet damit, dass seine Netzmanager in diesem Jahr mehr als 1000 Gigawattstunden Windstrom abregeln müssen.
Das entspricht etwa einem Zehntel der Elektrizität, die ein
mittelgroßes Atomkraftwerk in einem Jahr erzeugt. Auch 50Hertz erwartet
für seine Regelzone in Ostdeutschland einen weiteren Zuwachs an verschenktem Strom.
Entlastung versprechen sich die Betreiber von Netzausbau-Plänen,
die Bund und Länder im Zuge der Energiewende beschlossen haben. „Wir
brauchen dringend neue Stromverbindungen von Nord nach Süd, um den
Windstrom aus Norddeutschland abzutransportieren“, sagte Keussen. Dabei spiele die Südlink-Trasse von Schleswig-Holstein nach Bayern eine wichtige Rolle.
Um die Leitung hatte es monatelangen Streit zwischen Bayern und dem
Bund gegeben. Inzwischen hat die bayerische Landesregierung ihren
Widerstand gegen die Trasse zwar aufgegeben. Wichtige Fragen sind
allerdings noch offen.
Samstag, 18. Juli 2015
BI Windvernunft Bad Wbg. trifft sich zum Erfahrungsaustausch
Wir/ ich wurden des Öfteren drauf angesprochen ob
wir uns nicht mal zu einen gemütlichen Grillabend diesen Sommer treffen
sollten. Nebenbei kann sicherlich, ohne in die Tiefe zu gehen, auch das
ein oder andere besprochen werden.
Also
mit Rücksprache einiger Kollegen, laden wir Euch mit Partner zum 07.08. alternativ am
14.08.15 um 18.00 Uhr zum Klönen und mehr, im Aatalhaus am Paddelteich
ein. Die Anfangskosten übernimmt unsere BI. Eine eventuell spätere
Umlage ist nicht ausgeschlossen. Gerne sind auch die Mitstreiter aus
Büren und Lichtenau geladen, die aber noch gesondert angesprochen werden.
Obwohl
keine Werbeveranstaltung, sollten jeder sich eine Mitgliedschaft in
unseren Regionalbündnis überlegen, die 10,00€ Jahresbeitrag sollte man
verschmerzen können, eigentlich ist es das was von Anfang an ( zumindest
von mir) gewollt war. Denn je mehr BI´s sich zusammen tun umso besser.
Dazu können Hubertus und Gerhard mehr erzählen.
Also bitte die Termine vormerken / auswählen, ich werde dann kurzfristig euch eine Info zukommen lassen. Es wäre schön zahlreich zu sein.
Nachtrag von Freitag 31.7.
Nachtrag von Freitag 31.7.
Für kommende Woche sind die Wetteraussichten ganz gut gemeldet. Daher sollten wir den Termin am 07.08.15 um 18:00 wahr nehmen.
Eingeladen sind alle Aktivisten, Helfer und Sponsoren mit Lebenspartner.
Ausdrücklich sind die Kollegen der ersten Stunde aus Büren und Lichtenau auch eingeladen.
Sollte ich jemand vergessen haben, bitte informieren bzw. einfach mitbringen.
Montag, 8. Juni 2015
Behörden reden mögliche Schall-Schäden klein
Macht der Infraschall von Windrädern krank? Die "Welt am Sonntag"
berichtete über Leiden von Anwohnern in Dänemark. Nun reagieren dänische
und deutsche Stellen – mit eigenwilligen Antworten.
Von
Daniel Wetzel
Wirtschaftsredakteur
Pressemitteilung der Energieagentur NRW (D´dorf)
zur Zusammenarbeit mit dem Vernunftwende Bündnis NRW
(Textfassung für die Energieagentur NRW, 25.5.2015 Heiner Brinkmann)
Wir, die Vernunftwende Bündnis NRW, freuen uns auf der Homepage der Energieagentur als kritische Stimme vertreten zu sein. Unser Bündnis vertritt die Bedenken zehntausender Bürgerinnen und Bürger aus NRW (im Weiteren BuB) gegen die heutige Ausgestaltung der Energie- bzw. Stromwende. Die Energieagentur NRW hat die Aufgabe, den Dialog bezüglich der Energiewende mit den BuB zu führen. Wir erwarten, dass die BuB offen und ehrlich informiert werden über die gesundheitlichen Risiken durch die Windenergie, die Gesamtkosten der Energiewende, die tragischen Folgen für den Arten-/ Natur- und Landschaftsschutz sowie über die Konsequenzen für die einzelnen Gemeinden durch die Entstehung der „Windparks“, bzw. der Anhäufung von großen Industrieanlagen in der Nähe der Gemeinden.
Anbei einige Ausführungen zu den ersten beiden Punkten.
Auf die gesundheitlichen Risiken für den Menschen wird auch weit über die NRWGrenzen aufmerksam gemacht. Anlässlich der Abstimmung über einen neuen Windkrafterlass für das Land Schleswig-Holstein wandte sich Dr. med. Christian Rohrbacher (FA für Innere Medizin/Psychoanalyse in Eckernförde) mit einer ärztlichen Eingabe an alle zur Entscheidung aufgerufenen Landtagsabgeordneten. Er erläuterte, dass die von Windkraftbefürwortern gerne ins Feld geführte Willstedtstudie eine Betroffenheit von 10 % der Bevölkerung belegt und das trotz Einhaltung der 10 x H-Regel (Abstand = 10 x Höhe der WKA). Weiter führt er aus, dass internationale Studien (Dänemark etc.) von Erkrankungsraten von 20 - 30% sprechen. Dänemark, bis dato Musterland der Windenergienutzung, stoppte aus Angst vor Gesundheitsgefahren 2014 den weiteren Ausbau an Land weitestgehend, bis die weitere Studienergebnisse vorliegen.
Hinsichtlich der Kosten hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, bei einer Fachtagung am 21.05.2015 in Paderborn ausgeführt, dass wir jährlich eine Milliarde Euro nur allein für nicht eingespeiste Energie aus Wind und Sonne zahlen, da der Wind und die Sonne nur unstetig zur Verfügung stehen. Dieses stellt aber nur einen „kleinen“ Teil der Kosten der Energiewende dar, der größere Teil der Kosten im zweistelligen Milliardenbereich resultiert aus den im EEG zugesicherten Subventionen
an die Betreiber. Die anstehenden Kosten für den Südlink sind den BuB bislang noch nicht in Rechnung gestellt worden.
Die Energieagentur NRW als Mittler zwischen BUB und Politik sollte die Bedenken und Gefahren der Energiewende den Bürgern gegenüber offen und ehrlich formulieren und den Politikern gegenüber ungeschönt aufzeigen.
(Textfassung für die Energieagentur NRW, 25.5.2015 Heiner Brinkmann)
Wir, die Vernunftwende Bündnis NRW, freuen uns auf der Homepage der Energieagentur als kritische Stimme vertreten zu sein. Unser Bündnis vertritt die Bedenken zehntausender Bürgerinnen und Bürger aus NRW (im Weiteren BuB) gegen die heutige Ausgestaltung der Energie- bzw. Stromwende. Die Energieagentur NRW hat die Aufgabe, den Dialog bezüglich der Energiewende mit den BuB zu führen. Wir erwarten, dass die BuB offen und ehrlich informiert werden über die gesundheitlichen Risiken durch die Windenergie, die Gesamtkosten der Energiewende, die tragischen Folgen für den Arten-/ Natur- und Landschaftsschutz sowie über die Konsequenzen für die einzelnen Gemeinden durch die Entstehung der „Windparks“, bzw. der Anhäufung von großen Industrieanlagen in der Nähe der Gemeinden.
Anbei einige Ausführungen zu den ersten beiden Punkten.
Auf die gesundheitlichen Risiken für den Menschen wird auch weit über die NRWGrenzen aufmerksam gemacht. Anlässlich der Abstimmung über einen neuen Windkrafterlass für das Land Schleswig-Holstein wandte sich Dr. med. Christian Rohrbacher (FA für Innere Medizin/Psychoanalyse in Eckernförde) mit einer ärztlichen Eingabe an alle zur Entscheidung aufgerufenen Landtagsabgeordneten. Er erläuterte, dass die von Windkraftbefürwortern gerne ins Feld geführte Willstedtstudie eine Betroffenheit von 10 % der Bevölkerung belegt und das trotz Einhaltung der 10 x H-Regel (Abstand = 10 x Höhe der WKA). Weiter führt er aus, dass internationale Studien (Dänemark etc.) von Erkrankungsraten von 20 - 30% sprechen. Dänemark, bis dato Musterland der Windenergienutzung, stoppte aus Angst vor Gesundheitsgefahren 2014 den weiteren Ausbau an Land weitestgehend, bis die weitere Studienergebnisse vorliegen.
Hinsichtlich der Kosten hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, bei einer Fachtagung am 21.05.2015 in Paderborn ausgeführt, dass wir jährlich eine Milliarde Euro nur allein für nicht eingespeiste Energie aus Wind und Sonne zahlen, da der Wind und die Sonne nur unstetig zur Verfügung stehen. Dieses stellt aber nur einen „kleinen“ Teil der Kosten der Energiewende dar, der größere Teil der Kosten im zweistelligen Milliardenbereich resultiert aus den im EEG zugesicherten Subventionen
an die Betreiber. Die anstehenden Kosten für den Südlink sind den BuB bislang noch nicht in Rechnung gestellt worden.
Die Energieagentur NRW als Mittler zwischen BUB und Politik sollte die Bedenken und Gefahren der Energiewende den Bürgern gegenüber offen und ehrlich formulieren und den Politikern gegenüber ungeschönt aufzeigen.
Sonntag, 3. Mai 2015
Viermal vier Jahreszeiten – eine Bildgeschichte
Viermal vier Jahreszeiten – eine Bildgeschichte
Im Frühjahr 2011 wurde die “Energiewende”-Politik offiziell gestartet.
Wie sich diese im Verhältnis zu ihren Zielen darstellt, warum der “Lastesel” in Wahrheit ein Faultier ist und woran die Windkraft scheitern wird, haben wir
seitdem immer wieder schriftlich und mündlich
dargestellt. Mittlerweile sind die unserem Kalender
Struktur verleihenden Zeitabschnitte allesamt viermal
vergangen.
Im Folgenden finden Sie die Zwischenbilanz als Bildgeschichte – die Realität nach vier Jahren “forciertem Übergang ins regenerative Zeitalter“.
Bild 1 – Photovoltaik. Installierte Leistung vs. geleistete Arbeit.
Photovoltaik-Anlagen.
Die installierte Leistung (rote Linie)
wurde kontinuierlich erhöht, das Heer derjenigen, die über das EEG für
20 Jahre lang feste Vergütungen erhalten sowie die mit
Spiegelflächen überzogenen Dächer und Wiesen wurden stetig ausgeweitet.
Nur unwesentlich erhöht hat sich hingegen die gesamte Einspeisung der
Anlagen, sprich die geleistete Arbeit (dunkles Zackenprofil). Bei exakt Null verharrt die gesicherte Leistung – es bleibt nachts dunkel.
Bild 2 – Windkraft. Installierte Leistung vs. geleistete Arbeit.
Windkraftanlagen.
Die installierte Leistung (rote Linie)
wurde kontinuierlich erhöht, das Heer derjenigen, die über das EEG für
20 Jahre lang feste Vergütungen erhalten und die mit
Subventionspropellern zugestellten Landschaften wurden stetig
ausgeweitet. Nur unwesentlich erhöht hat sich hingegen die gesamte
Einspeisung der Anlagen, sprich die geleistete Arbeit (dunkles
Zackenprofil). Bei praktisch Null verharrt die gesicherte Leistung. Die erhoffte Sockelbildung (“irgendwo weht immer Wind“) bleibt reines Wunschdenken.
Wer sich angesichts dieser Daten dazu versteigt, von “einer Glättung der Einspeisung durch weiteren Ausbau” zu reden, ist in der Sache nicht kundig oder schlicht ein Betrüger.
Bild 3 – Windkraft und Photovoltaik. Installierte Leistung vs. geleistete Arbeit.
Die “Säulen der Energiewende“.
Die installierte Leistung (rote Linie)
wurde beträchtlich erhöht, die tatsächliche Einspeisung
variiert zufällig zwischen verschieden großen Bruchteilen.
Die sicher zur Verfügung stehende Leistung verharrt bei Null. Die
naive Aussage “Wind und Sonne ergänzen sich gut” – vertreten durch Herrn Rainer Baake – trifft erwiesenermaßen nicht zu. Schließlich muss der Ausgleich nicht “auf die Dauer und im Durchschnitt” sondern in jedem Augenblick erfolgen. Denn Speichermöglichkeiten gibt es bekanntlich nicht mal im Ansatz.
Ganz offenkundig führt der weitere Ausbau lediglich dazu, dass der Stress der Netzbetreiber steigt, dass immer häufiger nicht produzierter Strom vergütet wird und die Preise für die Verbraucher steigen.
Energiewirtschaftlich ist dieser Ausbau
nicht zu rechtfertigen und im Hinblick auf eine wohldefinierte
Energiewende vollkommen unbedeutend: Schließlich tragen Windkraft und
Photovoltaik zusammen nur zwei Prozent zu unserem Energiebedarf bei.
Quelle: Vernunftkraft.de, Die Bundesinitiative für vernünftige Energiepolitik
Mittwoch, 29. April 2015
Freitag, 24. April 2015
20 Bürgerinitiativen sind nun ein Verein
Donnerstag, 16. April 2015
Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H
Die "Alternative für Deutschland - AfD" startet in NRW eine Volksinitiative:
Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen
(BauGB-AG NRW)
§ 1 Abstand von Anlagen der Windenergie
(1) § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet auf
Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie
dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden
in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb im Zusammenhang
bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) – sofern in diesen Gebieten Wohngebäude
nicht nur ausnahmsweise zulässig sind – und im Geltungsbereich von
Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten.
(2) Höhe im Sinn des Abs. 1 ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des
Rotors. Der Abstand bemißt sich von der Mitte des Mastfußes bis zum
nächstgelegenen Wohngebäude, das im jeweiligen Gebiet im Sinn des Abs. 1
zulässigerweise errichtet wurde bzw. errichtet werden kann.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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