Freitag, 31. Oktober 2014

Windkraft – das gewaltigste Naturzerstörungswerk ..

 ...seit 200 Jahren

Prof. Dr. Michael. Elicker, Staatsrechtler
Anders als zu Zeiten von Heinrich Heine braucht man heute gar nicht mehr bis an die deutsche Grenze zu kommen, damit einem ganz seltsam zumute wird. Schon von weitem kann man dem schmerzlichen Anblick der Sperrriegel von gigantischen Windrädern, die die ehemaligen Wälder des Landes in Industrielandschaften verwandelt haben, nicht entgehen. Selbst im Bereich des Deutsch-Luxemburgischen Naturparks nicht. Schon die Kinder der Wanderer in der Kleinen Luxemburger Schweiz wissen sofort: "Dort ist Deutschland!"

Ja: Dort ist Deutschland, das artenreichste Land Europas, das gerade seine noch 2011 von der UNESCO als Weltnaturerbe gewürdigten Wälder mit den darin lebenden Tieren opfert - und das mit unfassbarer Rücksichtslosigkeit. Gerade waren Wildkatze und Luchs zurückgekehrt. In Wälder, die nun großflächig - und oft schon "vorsorglich", damit man rasch bauen kann - dem Erdboden gleichgemacht werden (in Wahrheit bleibt nach den meist angewandten Methoden nicht einmal der Waldboden erhalten). Der ländliche Raum blutet gerade mehr aus als durch jedes andere Ereignis in den letzten 200 Jahren. Und wenn sich niemand findet, der dem wirksam entgegentritt, steht uns noch das Vielfache des bisherigen Zerstörungswerks bevor. Alle Konzepte der bisherigen Landesentwicklungsplanung, den ländlichen Raum aufzuwerten und der Entvölkerung entgegenzuwirken, werden konterkariert. Wer zieht schon "ins Grüne", um dann in einer Industrielandschaft mit Immissionen wie Infraschall, Lärm und Schattenschlag zu leben? Immobilieneigentum von unbeteiligten Eigentümern wird auf diese Weise in Milliardenhöhe entwertet, deren Altersvorsorge ein großer Teil der Substanz genommen. Es handelt sich um eine Form der äußerst problematischen Enteignung zugunsten privater Dritter (ich komme darauf zurück) - dem steht oft ein Taschengeld gegenüber, das die planenden Kommunen von den Windkraftunternehmern einstreichen dürfen. Wiederum ist es auch eine Art von Mischfinanzierung, die dem Wahnsinn Methode gibt: Die Kommunen, die sich aufgrund chronischer Unterfinanzierung nicht mehr anders zu helfen wissen, verkaufen ihre Natur, ihre Tiere, aber auch die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Bürger (wird ausgeführt), um Kleckerbeträge aus den von den kleinen Stromkunden gespeisten Subventionstöpfen abbekommen zu können. Das ist eine Form des "goldenen Zügels", mit dem man von oben eine letztlich nutzlose Ideologie umsetzt, auf die sich Politiker aufgrund mangelnder Kompetenz festgefahren haben. Ich würde es nicht so deutlich schreiben, hätte ich nicht schon viele Bürgermeister Dinge sagen hören wie: "Ihr wollt ein neues Dach auf dem Sportheim? Dann müsst Ihr Windräder stellen!". Oder sie wollen sich an den Rädern auf dem eigenen Gebiet sogar beteiligen, um die Gemeindekasse zu sanieren. Wenn die Projekte dann umgesetzt sind, ist die Enttäuschung über den finanziellen Misserfolg riesengroß.

Erst dann erkennt man das nutzlose Opfer an der eigenen Naturlandschaft, der man beim Planen nur eine "mindere Schönheit" bescheinigt hat. Das Opfer an den Tieren von Wald und Feld, die man als "nicht nachgewiesen", "nicht schutzwürdig" bzw. "nicht windkraftrelevant" abgetan hat. Das Opfer, das die eigenen Einwohner zu bringen haben, deren Gesundheits- und Eigentumsinteressen man beim Planen gnädig "zur Kenntnis genommen" aber für unmaßgeblich befunden hat. Opfer, die man bringt für eine reine Ideologie. Die grundlegende Wahrheit, die man endlich erkennen muss, heißt doch: Strom, der zur falschen Zeit am falschen Ort produziert wird, ist weniger wert als null. Die Ideologie der Energiewende kann man leicht auf den Boden der Tatsachen zurückholen, wenn man sich einige grundsätzliche Fragen stellt: Warum stehen wesentlich mehr Windräder still als laufen? Warum wurde der älteste Block des französischen Atomkraftwerks Cattenom wieder voll angefahren, anstatt wie geplant stillgelegt zu werden? Warum bezahlt der deutsche Stromkunde für stillstehende Kraftwerke? Warum bezahlt der deutsche Stromkunde für die Abgabe von Energie in das Ausland? Die Antwort hierauf, die noch ausgeführt wird, heißt kurz gesagt: Mangelnde Grundlastfähigkeit.

Dem somit für den Klimaschutz (wie näher gezeigt werden wird) irrelevanten Aufbau von großen Windkraftanlagen, steht ein hoher zu zahlender Preis gegenüber:

- Zunächst wird untersucht, welche Auswirkungen die Windenergieanlagen auf den Menschen haben, insbesondere unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes. Besonders problematisch ist hierbei der Infraschall. Dabei handelt es sich um nicht hörbare niederfrequente Schallwellen, deren gesundheitliche Auswirkungen auf Mensch und Tier von der Medizin und Zivilgerichtsbarkeit mittlerweile anerkannt, aber von der Verwaltung und den Verwaltungsgerichten unter Verweis auf die veraltete TA Lärm ignoriert werden. Diese Problematik des Infraschalls wird eingehend untersucht, indem der Stand der medizinischen Forschung dargestellt und mit der Auffassung der Verwaltung verglichen wird.

- Daneben wird auch der Schutz des Eigentums eine wichtige Rolle spielen. Alleine die Planung von Windenergieanlagen in der Nachbarschaft schreckt bauwillige Interessenten ab und läßt die Grundstückspreise sinken. Gesprochen wird von Wertverlusten von ca. 40 Prozent bis hin zur völligen Unverkäuflichkeit eines Hausgrundstücks.

- Hiernach widme ich mich dem Tierschutz. Ein besonderes Augenmerk wird auf die aktuelle Rechtsprechung zum signifikant erhöhten Tötungsrisiko nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz gelegt. Das insbesondere bezüglich des Rotmilans, einer seltenen Vogelart, die unter einem besonders strengen Artenschutz steht und für deren Schutz Deutschland als Brutgebiet die Hauptverantwortung zufällt. Neben den Auswirkungen auf den Menschen und die Tierwelt sind es aber auch tiefgreifende Einschnitte in die Landschaft, die eine strengere Auswahl der Vorrangflächen gebieten. Insbesondere Kahlrodungen von Wäldern werfen waldrechtliche und naturschutzrechtliche Probleme auf, die sogar straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Dimensionen haben.

- Aber auch hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten von Naturschutzverbänden, Bürgerinitiativen und privaten Umweltschützern lassen sich interessante europarechtliche Entwicklungslinien aufzeigen, aufgrund derer man Deutschland zu einer Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit bringen könnte, statt es bei einer Umsetzung der politischen Ideologie "auf Teufel komm raus" zu lassen.

An dieser Stelle darf ich dem Leser versichern, dass ich ein großer Freund einer intelligenten und wirksamen Nutzung von alternativen Energien, intelligenten Netzen sowie von Energieeinsparmöglichkeiten bin. Leider werden die hierzu notwendigen Entwicklungen zugunsten einer sinnlosen und zerstörerischen Subventionspolitik vernachlässigt. Auch hierauf soll im folgenden ein kurzer Seitenblick gerichtet werden.

Prof. Dr. Michael Elicker ist Staatsrechtslehrer
an der Universität des Saarlandes und Rechtsanwalt
in Luxemburg. Mit ihren deutschen Büros
in Saarbrücken und Ramstein/Pfalz hilft die
Kanzlei Prof. Elicker im Interesse von Natur und Mensch
bei der Bekämpfung des rechtsstaatswidrigen Windrad-Wahns.


26. Oktober 2014

Dienstag, 23. September 2014

Vom Winde verweht

Von: Johannes-Willi Knaup / 26.08.2014 / AfD Paderborn

Die Bundesregierung will gegen die Einwände des eigenen Sachverständigenrates, dass die Energiewende vorankommt und fördert auch die Windkraft mit sehr hohen Subventionen. Nicht nur in Wünnenberg, Dahl, Lichtenau, HaarenLeiberg verdienen viele sehr gut daran, dass der Wind meist kräftig weht. Das Zauberwort heißt „Bürger- Windpark“, von dem alle Bürger profitieren. Alle Bürger?

Die Bürgerwindpark Einnahmen als gefeierte „Wertschöpfung“ sind unterm Strich eher eine Umverteilung und eine Bereicherung der Windparkgenossen oder Anteilseigner zulas­ten Dritter - genauer: aller deutschen Stromverbraucher. Es profitieren also nicht alle Bürger. Die sich eine Geldanlage in einem Windpark nicht leisten können, zahlen in letzter Konsequenz die Rendite der Vermögenden. Das ist unsozial.

Was ist eine Wertschöpfung? Sie findet dann statt, wenn Güter oder Dienstleistungen erstellt werden, für die ein Konsument einen Preis am Markt zu zahlen bereit ist, der über den Produktionskosten liegt, die dem Produzenten entstanden sind. Diese Produktion ist dann ein Mehrwert, auch weil der Nutzenzuwachs den Wertverlust übersteigt (Verbrauch von Material, Erschöpfung der Arbeitskraft usw.). Ein Mehrwert aber entsteht bei der Wind Stromerzeugung nicht,die Kosten des EEG-Stroms übersteigen wegen der staatlichen Förderung des Stromabnahmepreises den Marktpreis. Durch das EEG werden alle kleinen Stromkunden gezwungen, mehr für den Strom zu bezahlen, als für die eigentlich nötig, weil die durch das EEG garantierte Vergütung des erzeugten Stroms über den Marktpreisen der Stromerzeugung liegt. Das EEG bedeutet also für alle kleinen Stromkunden eine Erzeugung einesWertes, es werden so also Vermögen und Werte auch des kleinen Haushaltes verringert, es entsteht kein Mehrwert, sondern es werden so Werte vernichtet. Bürgerwindparks vernichten also Werte der Allgemeinheit.

Die AfD Paderborn lehnt weitere Windkraftanlagen in bisheriger Genehmigungsart im Hochstift ab. Windvorranggebiete müssen ihre Privilegierung verlieren, Bürger der betroffenen Orte müssen deutlich besser am Entscheidungsprozess und nicht hinters Licht geführt werden, den gesetzlichen Möglichkeiten entsprechend kann Paderborn 2 km Mindestabstand zur Wohnbebauung verpflichtend festlegen. Eine Windenergieproduktion hat sich am Markt zu bewähren, muss auf jede Dauersubventionierung verzichten. Es gilt darauf zu achten, dass die Natur geschützt und zugänglich bleibt und dass die Lebensqualität ganzer Orte nicht vom Winde verweht wird.

http://www.afd-kv-paderborn.de/vom_winde_verweht.html

Freitag, 12. September 2014

Infoveranstaltung zum neuen Flächennutzungsplan

Nachdem nun gestern die Änderung zum FNP "Windenergie" der Stadt Bad Wünnenberg vom Rat beschlossen worden ist, lädt die BI Windvernunft zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der der Bauamtsleiter der Stadt, Andreas Pickart, den Plan allen interessierten Bürgern vorstellen und auf die gemachten Eingaben eingehen wird.
Daneben werden auch weitere Aktivitäten besprochen und Informationen zu der aktuellen
Situation in den umliegenden Kommunen gegeben.
Die Veranstaltung beginnt am kommenden Dienstag, 19.00 Uhr im Saal Bonefeld, Bad Wünnenberg

Hubertus Nolte & Johannes Schäfer
Sprecher der BI Windvernunft Bad Wünnenberg

Donnerstag, 28. August 2014

Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall ...



... im Auftrag des Umweltbundesamtes  Juni 2014
UBA-FB 001948  Auszug: Die Bewertung und Beurteilung von tieffrequenten Geräuschen (definiert als Frequenzbereich zwischen 8 und 100 Hz) erfolgt derzeit in Deutschland nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm [136]“ mit der DIN 45680. Diese Regelung berücksichtigt nur Geräuschanteile, die eine definierte (mittlere) Hörschwelle überschreiten.
Im Rahmen der Überarbeitung der DIN 45680 wurde auf die Erweiterung des Frequenzbereiches zu tieferen Frequenzen hin verzichtet, so dass der Infraschallbereich unter 8 Hz (Terzmittenfrequenz) derzeit nicht eigens beurteilt werden kann.
Eine im Zusammenhang mit Infraschall häufig untersuchte Geräuschquelle sind Windenergieanlagen. Die Veröffentlichungen zeigen, dass die Erfassung von Abstrahlung und Ausbreitung der Geräusche von Windenergieanlagen mit Unsicherheiten behaftet sind, die eine fundierte Geräuschprognose erschweren.
Mit wachsender Höhe der Windenergieanlagen durchschneiden die Rotorblätter ein stärker variierendes Windprofil. Es ist daher fraglich, ob das Abstrahlungs- und Ausbreitungsmodell für kleinere Windenergieanlagen auf moderne, große Anlagen übertragbar ist. Aufgrund theoretischer Betrachtungen von Strömungsakustikern ist nicht davon auszugehen. Ein erweitertes Wissen über die genannten Vorgänge wäre aber nicht nur eine notwendige Voraussetzung für eine bessere Immissionsprognose. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten auch Hinweise für eine bessere Lärmminderung von Windenergieanlagen liefern.
• Defizite zeigen sich auch in der Literatur im Hinblick auf einen Schutz gegen tieffrequenten Schall und Infraschall. Die physikalischen Gegebenheiten von ausgeprägt tieffrequenten Schallen erschweren einen wirksamen Lärmschutz. Sollen effektive bauliche Schallschutzmaßnahmen getroffen werden, so ist der Aufwand bezüglich eingesetzter Massen oder Volumina umgekehrt proportional zu den Frequenzen. Bei tieffrequentem Schall oder sogar bei Infraschall bedeutet dies in der Regel einen kaum realisierbaren Aufwand.
Gerade bei tieffrequenten Geräuschen ist zudem oftmals eine monochromatische Ausprägung (Tonhaltigkeit) gegeben. Insbesondere bei tonhaltigen Geräuschen können im Einwirkungsbereich (d. h. in Aufenthaltsräumen von Gebäuden) die raumakustischen Eigenschaften einen Einfluss auf die Wahrnehmung der Immissionen haben. Aufgrund ihrer hohen Wellenlänge (λ/2 (20 Hz) ≈ 8,5 m) bilden tieffrequente Geräusche stehende Wellen in Räumen mit den entsprechenden Abmessungen aus (Raummoden), die den Höreindruck in Abhängigkeit von der Position im Raum verstärken können.

Die den Standards zugrunde gelegte Hörschwelle beruht auf Messungen bei Normalhörenden mit einzelnen Sinustönen. Es kann aber gezeigt werden, dass komplexe Geräusche auch schon dann wahrnehmbar sind, wenn die einzelnen Komponenten unterhalb der Hörschwelle liegen.
Eine weitere Diskrepanz besteht darin, dass die tieffrequenten Geräusche häufig in der Amplitude stark schwanken (soz. pulsieren) und damit Adaptionsvorgänge im Gehör auslösen, die ebenfalls zu einer erhöhten Wahrnehmung führen. Über dies hinaus scheinen die tieffrequenten Schalle und der Infraschall bei längerer Exposition bei den Betroffenen zu einer erhöhten Wahrnehmung zu führen.
Eine weitere offene Frage ist, weshalb die Betroffenen in der Regel stark mental beeinträchtigt sind. Ähnliche Beobachtungen sind bei anderen Lärmeinwirkungen bislang nicht zu machen. Ob ein direkter Einfluss auf Hirnfunktionen besteht und dieser deshalb besteht, weil die Hirnaktivitäten den gleichen Frequenzbereich belegen, bleibt zunächst eine noch nicht belegte Hypothese. Die Vorstellung, dass dies so sein könnte, verstärkt die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen in dieser Richtung.

Vor allem während des ersten Weltkriegs wuchs das Interesse der Wissenschaft für die Infraschalltechnologie und später noch einmal während der Kernwaffentests. So wurde Infraschall als langwellige mechanische Strahlung insbesondere als Waffe und für Aufklärungszwecke erprobt.
Seit August 2011 liegt der Entwurf einer überarbeiteten DIN 45680 vor, der auf neueren Untersuchungsergebnissen basiert. Der Frequenzbereich ist dabei wie bereits in der Vorgängerversion auf über 8 Hz (Terzmittenfrequenz) beschränkt, so dass weiterhin nur ein Teil des Infraschallbereichs durch die Norm abgedeckt ist.

Häufig werden Infraschall und tieffrequenter Schall von Vibrationen verursacht und von ihnen begleitet. Betroffene berichten mitunter davon, dass sie zugleich Vibrationen wahrnehmen oder empfinden. Eine andere bekannte Form der multimodalen Reizung ist der Schattenwurf bei Windenergieanlagen in Kombination mit tieffrequentem Schall. Dies wirft die Frage auf, ob sich solche Reize gegenseitig verstärken und damit zu einer überhöhten Wirkung führen können.

Schon bei den Untersuchungen in den 1980er Jahren von Broner / Leventhall (vgl. [15][18][16][17]) und Andresen / Møller (vgl. [2][91]) wurde festgestellt, dass tieffrequenter Schall in besonderer Weise belästigend wirken kann.

Immissionsprognose
Eine Prognose der Schallverhältnisse am Immissionsort (außen) auf Basis der Gegebenheiten am Emissionsort (außen) ist trotz der angesprochenen, fast ungehinderten Schallausbreitung schwierig. Sie ist nur dann zutreffend, wenn
a)ein geeignetes Quellenmodell angewendet wurde und
b)der Abstand zwischen den beiden Orten nicht zu groß ist.

Diese Rahmenbedingungen sind häufig nicht gegeben und so ist erklärbar, dass Prognosen nicht selten von den gemessenen Ergebnissen erheblich abweichen. Ebenso schwierig ist der Rückschluss von den Gegebenheiten am Immissionsort auf die verursachende Quelle.
Zu a): Liegt kein geeignetes Quellenmodell vor, so besteht die Gefahr, dass die Gegebenheiten am Emissionsort nicht repräsentativ erfasst werden und damit die Basis für eine fundierte Prognose fehlt. Bei Windenergieanlagen scheint dieses Problem vorzuherrschen, denn bei entsprechenden Untersuchungen werden häufig Abweichungen zwischen Modell und Messung (vgl.[4][60])  festgestellt. Zur Verbesserung der Prognose werden deshalb nach Turnbull et al. (2012)[150] Alternativen zum Kugelwellenmodell vorgeschlagen, mit denen eine Abstandsverdopplung mit einer Reduktion von 6 dB verbunden wäre. Hierdurch würden allerdings die Pegel am Immissionsort regelmäßig unterschätzt werden. Bei einem Zylinderwellenmodell, von dem bei größeren Windenergieanlagen eine Verbesserung der Prognose erwartet wird(vgl.[94][54]), wären dies nur 3 dB pro Verdopplung. Wahrscheinlich ist aber auch dieses Modell zu einfach. Das charakteristische pulsierende Geräusch von Windenergieanlagen, das lange Zeit mit dem Passieren eines Rotorblatts am Turm erklärt wurde, wird derzeit mit dem Durchschneiden verschiedener Schichten im Windprofil erklärt.
Dabei entstehende Turbulenzen könnten nach Kameier et al. (2103)[65]
einen impulshaltigen Charakter verursachen. Bei solchen Turbulenzen können sich Wirbel ablösen, die auch über größere Entfernungen sehr formstabil zu einer stark gerichteten Abstrahlung führen können.
Ein mittlerweile schon berühmtes Bild (Abbildung 9) kann dafür als Beleg herangezogen werden. Es ist die Aufnahme des Off-Shore-Windparks Horns Rev 1. Die meteorologischen Bedingungen sind so, dass die Luftfeuchte knapp unter der Sättigungsgrenze liegt. Die leichte Druckerhöhung durch die Luftwirbel löst eine Kondensation aus. Damit zeigen die Kondensationsfahnen die Verteilung der Druckwelle an. Auch die Betreiber von Windenergieanlagen interessieren sich für dieses Phänomen, da Windenergieanlagen, die in
Wirbelschleppen von anderen Anlagen liegen, weniger effektiv Strom erzeugen (Parkeffekt).

Photograph: Christian Steiness (Abbildung9)
Zu b): Ein großer Abstand zwischen Emissions-und Immissionsort
verstärkt den Einfluss der Meteorologie. Dies kann bei instabilen Wetterlagen
schlagartig andere Ausbreitungsverhältnisse und damit stark schwankende Pegel
zur Folge haben. Die von vielen  Betroffenen gemachte Beobachtung, dass nachts die Geräusche von Windenergieanlagen lauter wären, wurde früher mit einer erhöhten Empfindlichkeit / Aufmerksamkeit der Betroffenen hinsichtlich der Geräusche erklärt. Durch Van den Berg(2006)[156]konnte aber nachgewiesen werden, dass nachts systematisch andere Ausbreitungsbedingungen vorliegen, die auch dafür verantwortlich sind. Nicht selten ist festzustellen, dass Pegel mit zunehmendem Abstand nicht kontinuierlich abnehmen, sondern auch zunehmen können. Dieser Effekt ist durch das Windprofil bedingt.
5.3.3Wirkungen von Infraschall auf den Menschen
Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Literatur zeigt, dass weitgehend auf den tieffrequenten Bereich konzentrierter Schall schon bei niedrigen Pegeln
das mentale Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen kann. Mit zunehmender Verschiebung zu tiefen Frequenzen bis in den Infraschallbereich verstärkt sich dieser Effekt. Das ist das Ergebnis verschiedener Untersuchungen im Feld und im Labor vgl.[162][26][69][113][9][159][8]).
Schwierig ist dabei eine Grenzziehung, ob eine Belästigung wirklich einer messbaren Belastung zuzuordnen ist, wie z.B. Van den Berg(2000/2012) [155] [157]feststellt. Eine Konzentration des Schalls auf den tieffrequenten Bereich tritt im Alltag immer häufiger auf.
Als wesentliche Gründe hierfür sind zu nennen:
•das vermehrte Vorhandensein tieffrequenter Quellen
•die physikalisch bedingte fast
ungehinderte Ausbreitung des tieffrequenten Schalls
•die baulichen Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster), die fast ausschließlich gegen den Schall im mittleren und höheren Frequenzbereich schützen (konventionelle Bautechnik), die Ausbildung von starken Raumresonanzen, die durch moderne Architektur und Wohnungseinrichtungen gefördert werden.
In einer sehr leisen Umgebung z. B. in einer sehr ruhigen Wohngegend in der Nacht –kann eine mentale Wirkung schon eintreten, wenn der Schall gerade wahrnehmbar ist. Konsequenterweise orientieren sich die einschlägigen Regelwerke an der Hörschwelle. Die Hörschwellen der einzelnen Menschen variieren. In Møller / Pedersen (2004)[93]wird davon gesprochen, dass individuelle Hörschwellen bis zu 20 dB unterhalb der mittleren
Hörschwelle liegen können.
Neben diesem individuellen Faktor gibt es weitere Faktoren, die dazu beitragen, dass ein Geräusch auch unterhalb der festgelegten Hörschwelle hörbar ist.
Diese wurde nämlich mit Sinustönen ausgemessen. Vielfach wurde belegt, dass komplexere Geräusche zu einer niedrigeren Hörschwelle führen, d. h. das ein Geräusch mit einer höheren Wahrscheinlichkeit hörbar ist, auch wenn alle seine Komponenten unterhalb der festgelegten Hörschwelle liegen(vgl. Møller /Pedersen(2004)[93]).
Da die unterste Frequenzgruppe bis 100 Hz reicht, kann dies auf eine summarische Wirkung der einzelnen Komponenten zurückzuführen sein. In der Regel sind Geräusche, die auf ein schmales Frequenzband begrenzt sind, in ihrer Einhüllenden stark fluktuierend. Dies ist ein weiteres Merkmal, das zu einer erhöhten Wahrnehmbarkeit des Geräusches führt. Bislang wird dieses Merkmal aber nur in einer dänischen Richtlinie[169]in Form eines Zuschlags berücksichtigt, wenn die Differenz zwischen dem 10er-und dem 90er-Perzentil 5 dB übersteigt. In Anbetracht des Umstandes, dass in den einschlägigen Veröffentlichungen einhellig die Meinung vertreten wird, dass Pegelschwankungen einen starken Einfluss haben und zu berücksichtigen sind (vgl.[123][101][99][12][74][79][86][154]), könnte hier noch mehr getan werden. Allerdings besteht in der Wissenschaft kein Einvernehmen über das geeignete Maß, denn die Perzentildifferenz allein reicht für eine fundierte Aussage über die erhöhte Wahrnehmbarkeit nicht aus.
Daneben ist nach Bengtsson et al.[9]auch die Frequenz von Bedeutung, mit der die Einhüllende variiert.
Dass mit einer erhöhten Wahrnehmbarkeit eine erhöhte Lästigkeit einhergehen kann, ist nachvollziehbar. Trotzdem müssen Personen mit einer niedrigeren Hörschwelle nicht zwangsweise stärker belästigt sein. So können jüngere Personen zwar eine niedrigere Hörschwelle haben, gleichzeitig aber eine höhere Akzeptanz gegenüber tieffrequenten Geräuschen aufweisen. Auf der anderen Seite gibt es einen gewissen Prozentsatz von Personen, der allerdings nicht genau beziffert werden kann, die insbesondere gegenüber tieffrequenten  Geräuschen sehr empfindlich sind. Bei ihnen fallen die Hör-und die Akzeptanzschwelle zusammen, d.h. sobald sie das Geräusch hören, fühlen sich
sehr belästigt (vgl. [97][168]).
Ein großer Anteil der Veröffentlichungen befasst sich mit der Frage der Abschätzung der empfundenen Belästigung auf Grundlage der gemessenen Belastung. Dabei kristallisiert sich kein einheitliches Bild heraus. In manchen Untersuchungen(z. B. [103][73][142][58][56])wird extra darauf hingewiesen, dass die Probanden Normalhörende (häufig jüngere Leute) sind, die zum Teil vor dem Test daraufhin untersucht wurden. Falls solche Tests bei Studien nicht durchgeführt wurden, trug die Gruppe der besonders empfindlichen Personen bei der Analyse zu erhöhten Varianzen bei. Die Untersuchungen, die den Umstand der besonderen Empfindlichkeit als Merkmal erfassten, weisen daher oft eindeutige Forschungsergebnisse aus(vgl. [168][102][122][160][41][3][78][123]).
Es lässt sich diskutieren, ob eine solche Sonderbehandlung gerechtfertigt ist. Schließlich ist fast jeder Mensch in irgendeiner Hinsicht biologisch gesehen empfindlich und wird trotzdem nicht zum Maßstab genommen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Situation anders bewertet werden könnte, wenn jemand durch eine Exposition erst empfindlich wird. Die Forschungen von A. Salt (2010 –2012)[128][130][129]befassen sich mit Mechanismen, anhand derer dies erklärbar wäre.
Aus dem Umstand, dass die äußeren Haarzellen im Innenohr fest mit der darüber liegenden Tektorialmembran verbunden sind, während die inneren Haarzellen nur in den mit der Tektorialmembran gebildeten Flüssigkeitsspalt hineinragen, resultiert bei tiefen Frequenzen ein prinzipiell unterschiedliches Verhalten. Ausgelöst durch Bewegungen der Basilarmembran führt die Tektorialmembran Scherbewegungen gegenüber den Haarzellen
aus, die auch bei beliebig langsamen Bewegungen die äußeren Haarzellen verbiegen. Diese reagieren mit merklich evozierten Potenzialen. Demgegenüber kann die Flüssigkeit mit abnehmender Frequenz immer weniger die Bewegung auf die inneren Haarzellen übertragen, da die übertragbaren Kräfte proportional zur Geschwindigkeit sind. Die inneren Haarzellen sind die eigentlichen Sensoren, die ihre Anregung über afferente (3) Hörnerven an das Gehirn weiterleiten. Die äußeren Haarzellen fungieren als Aktoren. Ihre Verbindung zum Gehirn besteht im Wesentlichen aus efferenten Nervenfasern (vom Gehirn kommend), doch ein kleiner Teil ist auch afferenter Natur. Sie könnten damit in einen komplizierten Regelungsmechanismus eingebunden sein, der bei Daueranregung zu anormalen Reaktionen führen könnte.
Weiterhin hat A. Salt(2012)[128]bei Tieren eine erhöhte Reaktion nahe der Spitze (Bereich zuständig für tiefe Frequenzen) der Cochlea (4) in vivo (5) festgestellt, wenn im Stimulus höhere Frequenzanteile fehlen. Möglicherweise ist dies ein physiologisches Korrelat für die erhöhte Lästigkeit von konzentriert tieffrequenten Geräuschen. Ein weiteres Phänomen, dem Salt nachgegangen ist, ist die Bildung so genannter Hydrops (Volumenerweiterungen) in der Scala media. Untermauert von den Ergebnissen mittels einer neuen Messmethode konnten die Vorgänge, die zur Bildung von Hydrops führen, nachvollzogen werden(vgl. Salt (2010)[128]).
Es wird angenommen, dass über eine Verbindung zum Gleichgewichtsorgan die
Volumenerweiterung auf dieses Organ wirken kann. Dadurch könnten die gelegentlich beschriebenen Irritationen wie Schwindelgefühle ausgelöst werden, die die Wahrnehmung von tieffrequenten Geräuschen begleiten.

Betrachtet man die exemplarisch aufgeführten Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Probanden klagten häufig über Schwindel-und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition.
Vergleicht man die Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind.

c)Führt eine langanhaltende Exposition zu Habituation13oder zu einer Sensibilisierung?
Vielfach wird unterstellt oder beruht sogar auf eigenen Erfahrungen, dass man sich scheinbar an gewisse Dinge auf Dauer gewöhnen kann, so auch an Lärm, wenn er z. B. nicht zu laut ist (Habituation). Im Allgemeinen tritt jedoch ein Gewöhnungseffekt nur scheinbar auf und ist oft das Resultat einer Verdrängungsstrategie. Eine solche Strategie scheint aber bei tiefen Frequenzen nur schwer möglich zu sein, denn mit steigender Dauer der Exposition nimmt die Empfindlichkeit zu (Sensibilisierung) (vgl. Persson / Rylander (2001) [119]). Das wirft folgende Fragen auf: Gibt es dazu ein physiologisches
Korrelat, das diesen Vorgang verstehen lässt? Gibt es eine Möglichkeit, diese
Sensibilisierung auszuhalten oder sogar wieder rückgängig zu machen?
d)Warum wirken Infraschall und tieffrequenter Schall so belästigend und warum ist nur ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung besonders empfindlich demgegenüber?
Wird der Vorgang der Sensibilisierung verstanden, ist vielleicht auch erklärbar, warum nur ein gewisser Anteil der Bevölkerung sehr empfindlich reagiert? Diese besondere Empfindlichkeit bedeutet aber nicht, dass andere Personen den betreffenden Schall positiv bewerten. Auch von ihnen wird er in der Mehrzahl als belästigend empfunden, aber eben bei höheren Pegeln.



3Zum zentralen Nervensystem laufende Nervenfasern
4Teil des Innenohrs Hörschnecke, Ist das Rezeptorfeld für die Hörwahrnehmung,
5Am lebenden Organismus
13 Gewöhnung an einen länger anhaltenden Reiz, erlernte Verhaltensunterdrückung

Beispiele von Untersuchungen aus der Studie:

Karpova (1970) [66] setzte männliche Probanden industriellem Infraschall (5/10 Hz mit 100/135 dB) aus. Dabei wurden Müdigkeit, Benommenheit, Apathie, Depressionen, Konzentrationseinbußen und Schwingungen der inneren Organe festgestellt. Weiterhin war die Leistung der Herzmuskelkontraktion verringert.
Faustov (1993) [37] stellte nach einer Exposition im Schallfeld bei 10 Hz und 100 dB über 24 Tage (sechs Stunden täglich), ab der vierten Stunde der Einwirkung eine anfängliche Aktivierung des vegetativen Nervensystems, eine veränderte Gerinnungsfähigkeit und einen veränderten Sauerstoffgehalt des Blutes fest.

Takigawa (1988) [143] setzte 34 Personen für fünf Minuten einem breitbandigen tieffrequenten Rauschen von 0,1 bis 10 Hz, 5 Hz und 16 Hz bei 95 dB(C) aus. Hierbei wurde festgestellt, dass beim Schließen der Augen die konfusen Körperschwingungen  (Körpereigenresonanzeffekte gemessen mit EEG)
verringert wurden. Daraus ergab sich für ihn die Annahme, dass die Erregbarkeit des Gleichgewichtorgans durch Infraschall beschleunigt wird.

Wirkungsradien und Betroffenheit
Auf Grund der großen Wellenlängen des Infraschalls und der dadurch bedingten sehr geringen Dämpfungseffekte im Ausbreitungsmedium Luft und anderer Strukturen können die „Wirkungsradien“ bzw. Ausbreitungsdistanzen um eine Infraschallquelle mehrere Kilometer betragen.


Praktisch relevante Quellen sind Wärmepumpen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke, Windenergieanlagen, Kälte- und Klimaanlagen, Lüftungen und Gebäudeheizungen sowie Pressen/Stanzen in der Gruppe der Produktionsstätten.

Als Spektrum der Wirkungen von Infraschall wurden im Rahmen der Literaturanalyse folgende Wirkungsbereiche identifiziert.
• Veränderung im Herz-/Kreislaufsystem (z. B. Änderung des Blutdrucks, Herzrate)
• Konzentrationsschwäche, Reaktionszeitänderungen im Leistungstest
• Einwirkung auf auditive Sinnesorgane und auf das Gleichgewichtsorgan
• mit den o. g. physischen Wirkungen einhergehende psychovegetative Störungen bzw. erlebtes Unbehagen (Schwindel, Müdigkeit, Benommenheit, Druckgefühl am Trommelfell, Vibrationsgefühl)
• (erlebte) Schlafstörungen, Störungen der Konzentration bei (geistigen) Tätigkeiten und Belästigung.
Die Infraschallexposition kann anhand der sechs Merkmale (Eigen-) Überdeckung, Pegel, Frequenzbereich, Zeitverlauf, Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit unterschieden werden.

Freitag, 25. Juli 2014

Antwort v. Herrn Remmel an Vernunft-Wende



Der HSK benötigt Unterstützung

 Unser Nachbarkreis muss weitere WKAs auf der Paderborner Hochfläche ( Felder hinter Elisenhof) errichten. Dagegen wehrt sich auch VERNUNFT-Wende Bündnis NRW


Offener Brief an die Mitglieder des Regionalrates
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Sitzung am Donnerstag 03.07.2014 beraten Sie über den Regionalplan
Arnsberg, Sachlicher Teilplan „Energie“, und damit auch über die Nutzung der
Windenergie in Wäldern, Landschaftsschutzgebieten und auf den Bergen des
Hochsauerlandkreises.
Lt. allgemeiner Lesart soll Ihr Beschluß dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt
zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie
den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, sowie das Orts- und
Landschaftsbild baukulturell erhalten.
Wenn das wirklich erklärter Wille der Politik ist kann Ihr Votum bei der Abstimmung zum
Regionalplan nur lauten NEIN!
Bilder beweisen eindrucksvoll um was es geht.
Sehr geehrte Damen und Herren des Regionalrates,
Sie entscheiden ob sich Investoren, Lobbyisten, Grundbesitzer und andere Profiteure
der Windindustrie zu Lasten der Bürger bereichern.
Ihre Stimme zum aktuellen Regionalplan Energie kann deshalb nur lauten NEIN!
Sie entscheiden ob unsere Wälder, Natur- und Kulturlandschaften einer zweifelhaften
Industrie geopfert werden. Einer Industrie die im Binnenland nachweislich lediglich nur
2,5 Monate (Quelle Bundesverband Windenergie) zur Stromerzeugung zur Verfügung
steht, die „restlichen“ 9,5 Monate auf Grund der Windflaute aber herkömmliche
Kraftwerke herhalten müssen, auch Atomkraftwerke aus dem Ausland.
Ihre Stimme zum aktuellen Regionalplan Energie kann deshalb nur lauten NEIN!
Sie entscheiden ob reine Tourismusgebiete ohne nennenswerte Industrieansiedlung
massive Einbußen erwarten, lt. Aktuellen Studien ca. 26%. Wobei selbst 20% der
Windindustrie Befürworter niemals in der Nähe von Windindustrieparks Urlaub buchen
würden.
Ihre Stimme zum aktuellen Regionalplan Energie kann deshalb nur lauten NEIN!
Sie entscheiden ob zweifelhafte Planungen unabhängiger, „gut bezahlter Gutachter“ ,
Realität werden, welche die Ziele von Ideologie und finanziellen Profiteuren
widerspiegeln. Ohne die Belange betroffener Bürger und Städte auch nur ansatzweise
zu berücksichtigen, gegen die Vorstellungen unserer Fachbehörden im HSK.
Ihre Stimme zum aktuellen Regionalplan Energie kann deshalb nur lauten NEIN!
Sie entscheiden ob Planer, Investoren, Projektierer die ohne Herz und Verstand
Windindustrieparks vor unserer Haustür bauen möchten, zu uns kommen, abkassieren
und wieder verschwinden.
Ihre Stimme zum aktuellen Regionalplan Energie kann deshalb nur lauten NEIN!
Sie entscheiden über die Zukunft einer ganzen Region. Eine Entscheidung zu den
Plänen, unsere Dörfer komplett mit Industrieanlagen einzukreisen, die Bewohner mit
200 Meter hohen Anlagen permanent zu bedrängen, Gesundheit und Lebensqualität
einer zweifelhaften, da nicht dauerhaft zur Verfügung stehenden Energieerzeugung zu
opfern. Diese Abstimmung entscheidet also über den Fortbestand oder das Ende
ganzer Orte. Das ist keine Frage der politischen Ausrichtung, sondern eine Frage Ihres
Gewissens und Menschlichkeit.
Ihre Stimme zum aktuellen Regionalplan Energie kann deshalb nur lauten NEIN!
Ihnen ist natürlich bekannt, es geht vorrangig um Geld, viel Geld. Dabei bekommen
Planer, Grundbesitzer, Bauherr und Energiewirtschaft den Kuchen, Investoren in
Fonds o.ä. die Krümel. Bekannt ist auch, es gibt keine Aussicht auf kräftige Gewinne
der Windindustrieanlagen, da sie beim Betrieb keine Gewinne abwerfen und damit
keine Gewerbesteuer. Selbst der Bundesverband Windenergie gibt intern zu das
75 % aller „Windparks“ keine Rendite erwirtschaften, im Gegenteil nicht einmal die
Kredite bedienen können.
Wurde also in den politischen Gremien die Frage gestellt ob es wirklich zu
verantworten ist, so massiv in Landschaftsbilder und Umwelt einzugreifen? Sind die
Begriffe wie unser Dorf hat Zukunft, Weg der Sinne, Dörfer im Aufwind, (wie treffend!)
nicht mehr als politisches Geschwätz?
Fazit:
Das EEG erzeugt Fehlentwicklungen, das Gemeinden in Profiteure und Opfer der
Energiewende spaltet. Darunter leiden Naturschutz, die Lebensqualität sowie das
friedvolle Miteinander im ländlichen Raum.
Damit muss Schluss sein.
Um nur 50% Strom aus Erneuerbaren zu erreichen, die gleichzeitig durch
herkömmliche Kraftwerkstechnik gestützt werden müssen, muss jeder Landstrich,
jeder Bergkamm in Deutschland für alle Zeiten zerstört werden. Wer könnte so einem
Verbrechen zustimmen. Und weiter gedacht, das deutsche Erfolgsmodell wird auf
Europa übertragen. Alle Länder und Landschaften werden mit Windindustrieanlagen
zugebaut. Welch eine Vision. Jede Reise Europaweit wird von Riesen
Windindustrieanlagen begleitet. Kaum noch unzerschnittene Natur- und
Kulturlandschaften und der totale Verlust der Lebensqualität betroffener Bürger.
Deshalb, beenden Sie diesen Unfug mit Ihrem politischen Engagement. Beenden Sie
dieses soziale Ärgernis, wo Bürger über gesetzlich verordnete Umlagen die
Investoren reich machen aber gleichzeitig Verluste am eigenen Vermögen,
Gesundheit und Lebensqualität hinnehmen müssen.
Zum Schluss noch etwas zum Nachdenken.
NRW Umweltminister Remmel antwortet mir in einem persönlichen Gespräch auf
meine Frage nach einer gesetzlichen Abstandsregelung wörtlich “Ein gesetzlicher
Mindestabstand zum Schutz der Bürger, nur über meine Leiche.”
Mehr Menschenverachtung geht nicht.
Dabei eröffnet doch die vom Gesetzgeber grade beschlossene Länderöffnungsklausel
einen wichtigen Ansatz zur Planung und Regelung von Windindustriezonen. Wir vom
Verband Vernunftwende Bündnis NRW fordern schon lange die gesetzliche Regelung
für Mindestabstände nach der H10 Regel. (10 facher Abstand der Anlagenhöhe zur
Wohnbevölkerung) Bayern und Sachsen haben die H10 Regel bereits in Ihren
Gesetzen verankert. Dieses Modell auf NRW übertragen würde sofort jede Diskussion,
wenn nicht beenden, so aber stark reduzieren. Es würde zwar nicht den politisch
gewollten Irrweg beim Bau von unwirtschaftlichen Windkraftanlagen stoppen, aber
zumindest den Städten und verantwortungsvoll denkenden Politikern ein festes,
planerisches Element an die Hand geben. Noch wichtiger, Gesundheit, Lebensqualität
und Immobilienwerte der Bürger werden geschont.
Deshalb appellieren wir an Ihre Vernunft, noch ist es nicht zu spät. In der
Regionalratsitzung haben Sie Gelegenheit für das Sauerland und seine
Bürger die Vorstellungen des Regionalplanes abzulehnen.
Zeigen Sie Größe, zum Wohle der Städte zum Wohle unserer Gäste
zum Wohle der betroffenen Bürger, gegen Kapital und Ideologie.
mit freundlichen Grüßen
Vernunftwende Bündnis NRW
i.A.: Willi Schmidt
In der Stammecke 6
59955 Winterberg