Samstag, 18. Juli 2015

BI Windvernunft Bad Wbg. trifft sich zum Erfahrungsaustausch

Wir/ ich wurden des Öfteren drauf angesprochen ob wir uns nicht mal zu einen gemütlichen Grillabend diesen Sommer treffen sollten. Nebenbei kann sicherlich, ohne in die Tiefe zu gehen, auch das ein oder andere besprochen werden.

Also mit Rücksprache einiger Kollegen, laden wir Euch mit Partner zum 07.08. alternativ am 14.08.15  um 18.00 Uhr zum Klönen und mehr,  im Aatalhaus am Paddelteich ein. Die Anfangskosten übernimmt unsere BI. Eine eventuell spätere Umlage ist nicht ausgeschlossen. Gerne sind auch die Mitstreiter aus Büren und Lichtenau geladen, die aber noch gesondert angesprochen werden.

Obwohl keine Werbeveranstaltung, sollten jeder sich eine Mitgliedschaft in unseren Regionalbündnis überlegen, die 10,00€ Jahresbeitrag sollte man verschmerzen können, eigentlich ist es das was von Anfang an ( zumindest von mir) gewollt war. Denn je mehr BI´s sich zusammen tun umso besser. Dazu können Hubertus und Gerhard mehr erzählen.
Also bitte die Termine vormerken / auswählen, ich werde dann kurzfristig euch eine Info zukommen lassen. Es wäre schön zahlreich zu sein.

Nachtrag von Freitag 31.7.
Für kommende Woche sind die Wetteraussichten ganz gut gemeldet. Daher sollten wir den Termin am 07.08.15 um 18:00  wahr nehmen.
Eingeladen sind alle Aktivisten, Helfer und Sponsoren mit Lebenspartner.
Ausdrücklich sind die Kollegen der ersten Stunde aus Büren und Lichtenau auch eingeladen.
Sollte ich jemand vergessen haben, bitte informieren bzw. einfach mitbringen.

Montag, 8. Juni 2015

Wirtschaft

Windräder

Behörden reden mögliche Schall-Schäden klein

Macht der Infraschall von Windrädern krank? Die "Welt am Sonntag" berichtete über Leiden von Anwohnern in Dänemark. Nun reagieren dänische und deutsche Stellen – mit eigenwilligen Antworten.
Von Wirtschaftsredakteur

Pressemitteilung der Energieagentur NRW (D´dorf)

zur Zusammenarbeit mit dem Vernunftwende Bündnis NRW

(Textfassung für die Energieagentur NRW, 25.5.2015 Heiner Brinkmann)
Wir, die Vernunftwende Bündnis NRW, freuen uns auf der Homepage der Energieagentur als kritische Stimme vertreten zu sein. Unser Bündnis vertritt die Bedenken zehntausender Bürgerinnen und Bürger aus NRW (im Weiteren BuB) gegen die heutige Ausgestaltung der Energie- bzw. Stromwende. Die Energieagentur NRW hat die Aufgabe, den Dialog bezüglich der Energiewende mit den BuB zu führen. Wir erwarten, dass die BuB offen und ehrlich informiert werden über die gesundheitlichen Risiken durch die Windenergie, die Gesamtkosten der Energiewende, die tragischen Folgen für den Arten-/ Natur- und Landschaftsschutz sowie über die Konsequenzen für die einzelnen Gemeinden durch die Entstehung der „Windparks“, bzw. der Anhäufung von großen Industrieanlagen in der Nähe der Gemeinden.
Anbei einige Ausführungen zu den ersten beiden Punkten.
Auf die gesundheitlichen Risiken für den Menschen wird auch weit über die NRWGrenzen aufmerksam gemacht. Anlässlich der Abstimmung über einen neuen Windkrafterlass für das Land Schleswig-Holstein wandte sich Dr. med. Christian Rohrbacher (FA für Innere Medizin/Psychoanalyse in Eckernförde) mit einer ärztlichen Eingabe an alle zur Entscheidung aufgerufenen Landtagsabgeordneten. Er erläuterte, dass die von Windkraftbefürwortern gerne ins Feld geführte Willstedtstudie eine Betroffenheit von 10 % der Bevölkerung belegt und das trotz Einhaltung der 10 x H-Regel (Abstand = 10 x Höhe der WKA). Weiter führt er aus, dass internationale Studien (Dänemark etc.) von Erkrankungsraten von 20 - 30% sprechen. Dänemark, bis dato Musterland der Windenergienutzung, stoppte aus Angst vor Gesundheitsgefahren 2014 den weiteren Ausbau an Land weitestgehend, bis die weitere Studienergebnisse vorliegen.
Hinsichtlich der Kosten hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, bei einer Fachtagung am 21.05.2015 in Paderborn ausgeführt, dass wir jährlich eine Milliarde Euro nur allein für nicht eingespeiste Energie aus Wind und Sonne zahlen, da der Wind und die Sonne nur unstetig zur Verfügung stehen. Dieses stellt aber nur einen „kleinen“ Teil der Kosten der Energiewende dar, der größere Teil der Kosten im zweistelligen Milliardenbereich resultiert aus den im EEG zugesicherten Subventionen
an die Betreiber. Die anstehenden Kosten für den Südlink sind den BuB bislang noch nicht in Rechnung gestellt worden.
Die Energieagentur NRW als Mittler zwischen BUB und Politik sollte die Bedenken und Gefahren der Energiewende den Bürgern gegenüber offen und ehrlich formulieren und den Politikern gegenüber ungeschönt aufzeigen.

Sonntag, 3. Mai 2015

Viermal vier Jahreszeiten – eine Bildgeschichte

Viermal vier Jahreszeiten – eine Bildgeschichte

Im Frühjahr 2011 wurde die “Energiewende”-Politik offiziell gestartet.
Wie sich diese im Verhältnis zu ihren Zielen darstellt, warum der “Lastesel” in Wahrheit ein Faultier ist und woran die Windkraft scheitern wird, haben wir seitdem immer wieder schriftlich und mündlich dargestellt. Mittlerweile sind die unserem Kalender Struktur verleihenden Zeitabschnitte allesamt viermal vergangen. 
Im Folgenden finden Sie die Zwischenbilanz als Bildgeschichte – die Realität nach vier Jahren “forciertem Übergang ins regenerative Zeitalter“.
Bild 1 – Photovoltaik. Installierte Leistung vs. geleistete Arbeit.
Photovoltaik-Anlagen.
Die installierte Leistung (rote Linie) wurde kontinuierlich erhöht, das Heer derjenigen, die über das EEG für 20 Jahre lang feste Vergütungen erhalten sowie die mit Spiegelflächen überzogenen Dächer und Wiesen wurden stetig ausgeweitet. Nur unwesentlich erhöht hat sich hingegen die gesamte Einspeisung der Anlagen, sprich die geleistete Arbeit (dunkles Zackenprofil). Bei exakt Null verharrt die gesicherte Leistung – es bleibt nachts dunkel.
Bild 2 – Windkraft. Installierte Leistung vs. geleistete Arbeit.
Windkraftanlagen.
Die installierte Leistung (rote Linie) wurde kontinuierlich erhöht, das Heer derjenigen, die über das EEG für 20 Jahre lang feste Vergütungen erhalten und die mit Subventionspropellern zugestellten Landschaften wurden stetig ausgeweitet. Nur unwesentlich erhöht hat sich hingegen die gesamte Einspeisung der Anlagen, sprich die geleistete Arbeit (dunkles Zackenprofil). Bei praktisch Null verharrt die gesicherte Leistung. Die erhoffte Sockelbildung (“irgendwo weht immer Wind“) bleibt reines Wunschdenken.
Wer sich angesichts dieser Daten dazu versteigt, von “einer Glättung der Einspeisung durch weiteren Ausbau” zu reden, ist in der Sache nicht kundig oder schlicht ein Betrüger
Bild 3 – Windkraft und Photovoltaik. Installierte Leistung vs. geleistete Arbeit.
Die “Säulen der Energiewende“.
Die installierte Leistung (rote Linie) wurde beträchtlich erhöht, die tatsächliche Einspeisung variiert zufällig zwischen verschieden großen Bruchteilen. Die sicher zur Verfügung stehende Leistung verharrt bei Null. Die naive Aussage “Wind und Sonne ergänzen sich gut” – vertreten durch Herrn Rainer Baake – trifft erwiesenermaßen nicht zu. Schließlich muss der Ausgleich nicht “auf die Dauer und im Durchschnitt” sondern in jedem Augenblick erfolgen. Denn Speichermöglichkeiten gibt es bekanntlich nicht mal im Ansatz.
Ganz offenkundig führt der weitere Ausbau lediglich dazu, dass der Stress der Netzbetreiber steigt, dass immer häufiger nicht produzierter Strom vergütet wird und die Preise für die Verbraucher steigen.
Energiewirtschaftlich ist dieser Ausbau nicht zu rechtfertigen und im Hinblick auf eine wohldefinierte Energiewende vollkommen unbedeutend: Schließlich tragen Windkraft und Photovoltaik zusammen nur zwei Prozent zu unserem Energiebedarf bei.



Quelle: Vernunftkraft.de, Die Bundesinitiative für vernünftige Energiepolitik





Donnerstag, 16. April 2015

Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H

Die "Alternative für Deutschland - AfD" startet in NRW eine Volksinitiative:
 
Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H
 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen
(BauGB-AG NRW)

§ 1 Abstand von Anlagen der Windenergie
(1) § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) – sofern in diesen Gebieten Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind – und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten.
(2) Höhe im Sinn des Abs. 1 ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors. Der Abstand bemißt sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächstgelegenen Wohngebäude, das im jeweiligen Gebiet im Sinn des Abs. 1 zulässigerweise errichtet wurde bzw. errichtet werden kann.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.