Kleine Anfrage 5384
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13605
des Abgeordneten Dietmar Brockes FDP
Wie ist es um die Standsicherheit von Windrädern auf der Paderborner Hochfläche bestellt – wurden Genehmigungen mit der gebotenen Sorgfalt erteilt?
Die Paderborner Hochfläche ist die größte Kalk- und Karstlandschaft Westfalens. Karstböden sind aufgrund geologischer Witterungsverhältnisse häufig mit Klüften und Spalten durchzogen. Dies kann sich, abhängig von den konkreten Bodenverhältnissen, negativ auf die Standsicherheit von Bauwerken auswirken und umfangreiche Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen. So mussten bei Bau der Haxtergrundbrücke bei Paderborn zur Festigung des Fundamentes einige zig Tonnen Zement zur Auffüllung der Hohlräume in den Boden gepresst werden.
Wie das Westfälische Volksblatt am 23. November 2016 berichtete, habe der Geologische Dienst NRW nun in einer Stellungnahme große Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit von Windrädern auf der Paderborner Hochfläche geäußert. Laut den einschlägigen rechtlichen Vorgaben seien Standsicherheitsuntersuchungen durchzuführen, die über das Mindestmaß hinausgingen.
Konkreter Anlass für die Intervention für die neutrale Fachinstitution sei das Genehmigungsverfahren für ein 135 Meter hohes Windrad im Windpark Hassel gewesen, das ein Gesamtgewicht von über 1.600 Tonnen hat. Laut Zeitungsbericht wurden auf Hinweis des Geologischen Dienstes Kernbohrungen durchgeführt und dabei festgestellt, dass der Standort „gefährdet“ sei. Die vom Windkraftinvestor bisher angewandte geotechnische Baugrunduntersuchungsmethode sei demnach nicht zuverlässig. In dem vom Investor in Auftrag gegebenen Baugrundgutachten fehlten „zwingend erforderliche“ Bewertungsgrundlagen, wie die Neue Westfälische vom 23. November 2016 ebenfalls berichtet, obwohl die Verkarstung des Bodens ausreichend bekannt gewesen sei.
Den Zeitungsberichten ist ebenfalls zu entnehmen, dass die vom Geologischen Dienst geforderten umfangreichen Baugrunduntersuchungen bisher für keines der bereits zahlreich genehmigten Windrädern auf der Paderborner Hochfläche durchgeführt worden seien. Dies wirft Fragen nach der Sicherheit der Anlagen auf.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Konsequenzen hat die Stellungnahme des Geologischen Dienstes für das laufende und zukünftige Genehmigungsverfahren für Windräder, die auf Karstböden errichtet werden sollen?
2. Wird die Landesregierung dafür sorgen, dass Bodenanalysen, die den vom Geologischen Dienst geforderten Kriterien entsprechen, für bereits genehmigte Windräder auf Karstböden nachgeholt werden?
3. Welche genehmigungsrechtlichen Folgen sind möglich, wenn für bereits genehmigte Windräder nachträglich eine mangelnde Standfestigkeit festgestellt wird?
4. Geht somit aktuell bereits von den auf Karstgrund aufgebauten Windrädern eine Gefährdung aus, auf die umgehend mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu reagieren ist?
5. Wird der Geologische Dienst regelmäßig in die Genehmigungsverfahren einbezogen?
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