Mittwoch, 5. März 2014

Bürgermeister Menne äußert sich zur Windkraft

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 aufgrund der zur Zeit geführten öffentlichen Diskussion über Windvorranggebiete im Stadtbereich Bad Wünnenberg möchte ich über den aktuellen Stand in dieser Sache informieren, so wie er dem Rat und der Verwaltung der Stadt Bad Wünnenberg derzeit bekannt ist.

 Windkraft-Diskussion

 Bereits in den Jahren 1996 und 1998 hat die Stadt Bad Wünnenberg insgesamt 325 ha Fläche für die Nutzung der Windkraft als Windvorranggebietsflächen im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg ausgewiesen.

 Damit war die Stadt Bad Wünnenberg eine der ersten Kommunen, die seiner Zeit Planungsrecht für Windkraftanlagen geschaffen hat.

Im Stadtgebiet wurden seitdem 43 Windkraftanlagen mit einer installierten Nennleistung von ca. 53 MW errichtet.

 Seit geraumer Zeit werden der Stadt Bad Wünnenberg zahlreiche Bauanträge und Planungen vorgestellt, die außerhalb der vorhandenen Windvorrangflächen die Errichtung von Windkraftanlagen vorsehen. Dabei handelt es sich regelmäßig um Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von 2,3 bis 3 MW, einer Gesamthöhe von ca. 185 m und einer Nabenhöhe von rd. 135 m, die großflächig das Natur- und Landschaftsbild verändern. (Im Vergleich dazu: Die jetzigen Windräder sind ca. 70 bis 140 m, der Bad Wünnenberger Kirchturm ca. 37 m hoch.)

 In zwei Klageverfahren wurde die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Wünnenberg beim Verwaltungsgericht Minden festgestellt. Gegen diese Urteile wurden Anträge auf Zulassung von Berufungen eingereicht, worüber das Oberverwaltungsgericht Münster bislang noch nicht entschieden hat.

 Auch aufgrund dieser rechtlichen Situation hat der Rat der Stadt Bad Wünnenberg in mehreren Beschlüssen einstimmig zum Ausdruck gebracht, an den derzeitigen Windvorranggebietsflächen, die letztendlich zur Steuerung der Nutzung der Windkraft dienen, nichts zu ändern, also keine weiteren zuzulassen. Er kommt damit dem Abwägungsgebot nach, öffentliche und private Belange bei der Ausübung der Planungshoheit der Gemeinde zu berücksichtigen.



 Die beigefügte Karte stellt die heutige Situation bezüglich der Windkraftnutzung im Gebiet der Stadt Bad Wünnenberg dar. Die bestehenden Windvorranggebiete sind altrosa und die bereits errichteten Windkraftanlagen grün gekennzeichnet.

 Die Standorte von 49 zusätzlichen Windkraftanlagen, die der Stadt bereits als Bauanträge vorliegen, wurden in der Karte rot dargestellt.
Der Stadt Bad Wünnenberg wurden weitere Planungen vorgestellt, die die Errichtung von zusätzlichen 17 Windkraftanlagen vorsehen, die in der Karte gelb markiert sind. Das wäre vorerst eine Zunahme von 66 Windkraftanlagen allein im Stadtgebiet Bad Wünnenberg !

Die in den Nachbarorten vielfach im Grenzbereich zur Stadt Bad Wünnenberg vorhandenen Windkraftanlagen sind in der Karte grün und blau dargestellt, die geplanten rot markiert. Sie sind optisch von vielen Stadtteilen Bad Wünnenbergs wahrnehmbar (z.B. die große Anzahl von Windrädern in den angrenzenden Gemarkungen Wewelsburg, Meerhof und Madfeld).

Die grafische Darstellung macht deutlich, wie wichtig für eine Gemeinde die Steuerung der Nutzung der Windkraft ist, um zum einen die Nutzung regenerativer Energiequellen zu ermöglichen, zum anderen aber das Natur- und Landschaftsbild zu erhalten, damit nachhaltig eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert wird.
Von dem Bau weiterer Windkraftanlagen wird die gesamte Bevölkerung betroffen sein, die städtebauliche Entwicklung unserer Stadtteile eingeschränkt und das Landschaftsbild komplett verändert. Nicht unerwähnt sollte der von diesen Anlagen ausgehende zusätzliche Lärm sein.

 Auch ist zu berücksichtigen, dass unsere Wirtschaftswege, deren Unterhaltung erheblichen Kostenaufwand erfordert, durch die Errichtung und Unterhaltung von Windrädern zusätzlichen Belastungen und Beschädigungen durch große Fahrzeuge ausgesetzt sein werden. Man kann davon ausgehen, dass die große Mehrheit unserer Bevölkerung finanziell von der Windkraft nicht profitieren wird.

Selbst wenn durch die Errichtung von Windkraftanlagen möglicherweise auch eine örtliche Wertschöpfung erreicht werden kann, z.B. durch Gewerbesteuer, Zuschüsse an Vereine oder Stiftungen und Beteiligungen, kann und darf dieses nicht alleiniger Maßstab der Entscheidungen in diesem Abwägungsprozess sein.
Vielmehr ist auch zu bedenken, dass wir in der Verantwortung stehen, unsere Heimat mit der noch intakten Natur und dem einzigartigen Landschaftsbild zu erhalten.

Ein Mehr an Windkraftanlagen in dem geplanten Umfang würde das Landschaftsbild so verändern, dass unsere Orte nicht nur an den Stadtgebietsgrenzen mit Windrädern bestückt sind, sondern auch das gesamte Sintfeld und das Oberfeld.

Bei den Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Paderborn (nach dem Stand von 2009) ist festgestellt worden, dass bereits 75,2 % des Stromverbrauchs der Stadt Bad Wünnenberg durch regenerierbare Energiequellen gedeckt werden kann. Die Stadt Bad Wünnenberg hat somit bis zum jetzigen Zeitpunkt beispielhaft einen Beitrag zur Nutzung regenerativer Energien geleistet.

Dieses wurde selbst vom Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz Johannes Remmel bei seinem Besuch in Bad Wünnenberg am 03.08.2011 bestätigt, der aufgrund dieser Tatsache das Repowering favorisierte und überzeugt ist, dass mit diesen dann leistungsfähigeren Anlagen die Energiewende allgemein mit weniger Windrädern erreicht werden kann.

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