Die grüne Lüge
Weltrettung als profitables Geschäftsmodell
Grüne Lügen - je absurder sie sind, desto bereitwilliger werden sie geglaubt
Aus der Zusammenarbeit mit Werner Boote, mit dem zusammen sie das Drehbuch für seinen Film "The Green Lie" (ab März 2018 in den Kinos) verfasste, in dem sie auch selbst mitwirkt, entstand dieses aufrüttelnde Buch.
Greenwashing, also das Bemühen der Konzerne, ihr schmutziges Kerngeschäft hinter schönen Öko- und Sozialversprechen zu verstecken, ist erfolgreicher denn je. Aber jenseits der grünen Scheinwelt schreitet die Zerstörung rapide fort. Laut dem Global Foodprint Network lebt die Weltbevölkerung derzeit so, als hätte sie 1,6 Erden zur Verfügung. Würden alle auf der Welt so konsumieren, wie es Menschen in reichen Ländern wie Deutschland tun, bräuchte es 3,1 Erden, um den "Bedarf" zu decken. Der Verbrauch pflanzlicher, mineralischer und fossiler Rohstoffe hat sich zwischen 1980 und 2010 von 40 auf 80 Milliarden Tonnen verdoppelt. Die Artenvielfalt nimmt ab, Wälder schwinden, Böden degradieren, Emissionen steigen und der Hunger wächst.
Alle wissen das. Trotzdem hält Greenwashing jedweder Aufklärung stand. Je gebildeter die Zielgruppe, je schädlicher das Produkt ist und je absurder das daran geknüpfte Öko-Versprechen, je offensichtlicher also die grüne Lüge ist, desto eher wird sie geglaubt.
Doch die Menschen wehren sich weltweit gegen die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen. Wie der peruanische Bauer Saúl Luciano Lliuya, der den Energiekonzern RWE vor einem deutschen Gericht verklagt.
»Kathrin Hartmanns profundes und detailreiches Buch über die Lüge vom nachhaltigen Wachstum endet in einem Appell: Wir dürfen die Ressourcen nicht den Konzernen überlassen [...].«
WDR, Westart (19.02.2018)
https://www.randomhouse.de/Paperback/Die-gruene-Luege/Kathrin-Hartmann/Blessing/e529465.rhd?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=SachbuchNL_Mrz_2018_Betreff_Internet-07.03.2018
Bürgerinitiative "Windvernunft" in Bad Wünnenberg
Keine Errichtung von Windkraftanlagen östlich der B480 und Oberfeld im Stadtgebiet Bad Wünnenberg
Mittwoch, 7. März 2018
Donnerstag, 7. Dezember 2017
WDR5-Borchener Stadtgespräch
ist hier der Teil der Aktuellen Stunde in der Mediathek des WDR zu sehen
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-ostwestfalen-lippe/video-reporter-stefan-leiwen-aus-borchen-zum-stadtgespraech-windenergie-100.html
und hier das Gespräch:
https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/153/1534474/wdr5stadtgespraech_2017-12-07_stadtgespraechausborchenprotestegegenwindenergie_wdr5.mp3
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-ostwestfalen-lippe/video-reporter-stefan-leiwen-aus-borchen-zum-stadtgespraech-windenergie-100.html
Moderation: Judith Schulte-Loh, J. Lackmann, R.Allerdissen |
und hier das Gespräch:
https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/153/1534474/wdr5stadtgespraech_2017-12-07_stadtgespraechausborchenprotestegegenwindenergie_wdr5.mp3
Moderation: Judith Schulte-Loh, Prof. Andreas Pinkwart (FDP) NRW-Wirtschaftsminister, Gudrun Ponta BI-Gegenwind |
Mittwoch, 6. Dezember 2017
Freitag, 1. Dezember 2017
Wieder ein Weihnachtsgeschenk ?
Es drohe ein „Fadenriss“: Bundesnetzagentur hebt den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land in 2018 um über 25 % auf 6,30 Cent/kWh an
Manchmal muss die Lobbyarbeit nur eindringlich genug sein, so dass auf der Forderung der Windbetreiber in der letzten Woche in Bad Driburg („5,76 Cent müssen es schon sein“) noch eine Schüppe draufgelegt wird:
„Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften haben die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden. Nur bei einem hinreichenden Angebot können die Ausschreibungen wirken und einen kontinuierlichen Ausbau begleiten“, so Homann weiter.
Eigentlich hätte der Höchstwert ja knapp unter 5 Cent/kWh gelegen, aber irgendjemand hatte der Agentur mitgeteilt, dass die derzeitigen Gestehungskosten bei Windstrom bei 5,6 Cent liegen, so dass Befürchtungen aufkamen, dass es 2018 zu wenig Angebote geben könnte. Also: mal eben 25 % zusätzlich auf den ohnehin großen Haufen drauf, dann sind wieder alle fröhlich dabei.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Bundesregierung einen Ausbaukorridor von rund 2.500 MW im Jahr als Zielvorgabe kalkulierte, die aber mit einem Zubau von 5.078 MW (Quelle: Bundesnetzagentur!) allein in 2016 mehr als doppelt so hoch ausgefallen war. Auch bei den Ausschreibungen liegt die Ausschreibungsmenge bei 2.700 MW/Jahr, die in 2017 ebenfalls doppelt überzeichnet war. Fragt sich also, was oder wer hier einen Fadenriss erleiden könnte…
Dabei ist fraglich, ob die Bundesnetzagentur überhaupt so vorgehen darf, regelt doch das EEG hier mögliche Veränderungen des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur ( http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__85a.html):
... Ein Höchstwert soll nach Absatz 1 erhöht werden, wenn in den letzten drei Ausschreibungen mit den zulässigen Geboten das Ausschreibungsvolumen nicht gedeckt werden konnte und die durchschnittlichen Erzeugungskosten über dem Höchstwert liegen. ...
Erstens ist den Informationen der Bundesnetzagentur nicht zu entnehmen, auf welcher Grundlage (oder möglicherweise auf welchen Zuruf hin) die derzeit durchschnittlichen Erzeugungskosten berechnet worden sind. Zweitens wissen wir alle, dass die Ausschreibungen allesamt deutlich überzeichnet waren, so dass allein schon aus diesem Grund eine Erhöhung nicht rechtens ist, oder?
Übrigens, die Photovoltaik hat auch mal mehr als 40 Cent/kWh gebracht, heute sind es für Neuanlagen nur noch 5 Cent – zum Vorteil der Stromkostenzahler. Warum nimmt man hier beim Windstrom nun wieder den Druck aus den Ausschreibungen?
Ganz einfach: weil mal wieder Weihnachten ist…
RBW e.V.
Manchmal muss die Lobbyarbeit nur eindringlich genug sein, so dass auf der Forderung der Windbetreiber in der letzten Woche in Bad Driburg („5,76 Cent müssen es schon sein“) noch eine Schüppe draufgelegt wird:
„Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften haben die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden. Nur bei einem hinreichenden Angebot können die Ausschreibungen wirken und einen kontinuierlichen Ausbau begleiten“, so Homann weiter.
Mit dem Geld anderer ist leicht umzugehen… |
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Bundesregierung einen Ausbaukorridor von rund 2.500 MW im Jahr als Zielvorgabe kalkulierte, die aber mit einem Zubau von 5.078 MW (Quelle: Bundesnetzagentur!) allein in 2016 mehr als doppelt so hoch ausgefallen war. Auch bei den Ausschreibungen liegt die Ausschreibungsmenge bei 2.700 MW/Jahr, die in 2017 ebenfalls doppelt überzeichnet war. Fragt sich also, was oder wer hier einen Fadenriss erleiden könnte…
Dabei ist fraglich, ob die Bundesnetzagentur überhaupt so vorgehen darf, regelt doch das EEG hier mögliche Veränderungen des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur ( http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__85a.html):
... Ein Höchstwert soll nach Absatz 1 erhöht werden, wenn in den letzten drei Ausschreibungen mit den zulässigen Geboten das Ausschreibungsvolumen nicht gedeckt werden konnte und die durchschnittlichen Erzeugungskosten über dem Höchstwert liegen. ...
Erstens ist den Informationen der Bundesnetzagentur nicht zu entnehmen, auf welcher Grundlage (oder möglicherweise auf welchen Zuruf hin) die derzeit durchschnittlichen Erzeugungskosten berechnet worden sind. Zweitens wissen wir alle, dass die Ausschreibungen allesamt deutlich überzeichnet waren, so dass allein schon aus diesem Grund eine Erhöhung nicht rechtens ist, oder?
Übrigens, die Photovoltaik hat auch mal mehr als 40 Cent/kWh gebracht, heute sind es für Neuanlagen nur noch 5 Cent – zum Vorteil der Stromkostenzahler. Warum nimmt man hier beim Windstrom nun wieder den Druck aus den Ausschreibungen?
Ganz einfach: weil mal wieder Weihnachten ist…
RBW e.V.
Donnerstag, 30. November 2017
Stadtgespräch WDR5 in Borchen
In immer mehr Dörfern in NRW fühlen sich Bürger von Windrädern regelrecht umzingelt.
Sie kritisieren, dass Windräder die Landschaft und Lebensqualität zerstören, und
gleichzeitig ihre Häuser an Wert verlieren. Im Kreis Paderborn, der Windrad-Hochburg
in Ostwestfalen-Lippe, protestieren zahlreiche Menschen gegen den »Windkraft-Wahnsinn« und organisieren sich in Bürgerinitiativen. »Aber die immer lauteren und kritischen
Stimmen von uns Bürgern finden kein Gehör! Es wird tüchtig weiter genehmigt und
gebaut,« stöhnen die Betroffenen. Das ist im Raum Paderborn genauso wie im Sieger-,
Münsterland und am Niederrhein. Demgegenüber steht die boomende Windenergie-
Branche mit ihrer hohen Wirtschaftskraft. In NRW leben 18.000 Beschäftigte direkt oder
indirekt davon. Rund 3500 Windkraftanlagen stehen aktuell im Land. Windkraft ist ein
wichtiger Baustein, um die Energiewende zu schaffen.
Im WDR5 Stadtgespräch fragen wir: Wie berechtigt ist die Kritik an der Windenergie?
Was ist von Versprechungen der neuen Landesregierung zu halten, den Ausbau der
Windenergie künftig stärker an den Interessen der Anwohner zu orientieren?
Welche gesundheitlichen Gefahren gehen von Windkraftanlagen aus, vor allem von den
leistungsstarken Anlagen der neuen Generation?
DARÜBER DISKUTIEREN:
PROF. ANDREAS PINKWART (FDP) / NRW WIRTSCHAFTSMINISTER
REINER ALLERDISSEN (SPD) / BÜRGERMEISTER BORCHEN
JOHANNES LACKMANN / WINDPIONIER, WESTFALENWIND
GUDRUN PONTA / ANTI-WINDKRAFT BÜRGERINITIATIVE
MODERATION: JUDITH SCHULTE-LOH UND STEFAN LEIWEN
DO 7. Dezember, 20 Uhr
Gemeindehalle Kirchborchen
Bohnenkamp 11
33178 Borchen
Zur Diskussion laden
WDR 5 und das
Studio Bielefeld ein.
Live im Radio
EINTRITT FREI
Sie kritisieren, dass Windräder die Landschaft und Lebensqualität zerstören, und
gleichzeitig ihre Häuser an Wert verlieren. Im Kreis Paderborn, der Windrad-Hochburg
in Ostwestfalen-Lippe, protestieren zahlreiche Menschen gegen den »Windkraft-Wahnsinn« und organisieren sich in Bürgerinitiativen. »Aber die immer lauteren und kritischen
Stimmen von uns Bürgern finden kein Gehör! Es wird tüchtig weiter genehmigt und
gebaut,« stöhnen die Betroffenen. Das ist im Raum Paderborn genauso wie im Sieger-,
Münsterland und am Niederrhein. Demgegenüber steht die boomende Windenergie-
Branche mit ihrer hohen Wirtschaftskraft. In NRW leben 18.000 Beschäftigte direkt oder
indirekt davon. Rund 3500 Windkraftanlagen stehen aktuell im Land. Windkraft ist ein
wichtiger Baustein, um die Energiewende zu schaffen.
Im WDR5 Stadtgespräch fragen wir: Wie berechtigt ist die Kritik an der Windenergie?
Was ist von Versprechungen der neuen Landesregierung zu halten, den Ausbau der
Windenergie künftig stärker an den Interessen der Anwohner zu orientieren?
Welche gesundheitlichen Gefahren gehen von Windkraftanlagen aus, vor allem von den
leistungsstarken Anlagen der neuen Generation?
DARÜBER DISKUTIEREN:
PROF. ANDREAS PINKWART (FDP) / NRW WIRTSCHAFTSMINISTER
REINER ALLERDISSEN (SPD) / BÜRGERMEISTER BORCHEN
JOHANNES LACKMANN / WINDPIONIER, WESTFALENWIND
GUDRUN PONTA / ANTI-WINDKRAFT BÜRGERINITIATIVE
MODERATION: JUDITH SCHULTE-LOH UND STEFAN LEIWEN
DO 7. Dezember, 20 Uhr
Gemeindehalle Kirchborchen
Bohnenkamp 11
33178 Borchen
Zur Diskussion laden
WDR 5 und das
Studio Bielefeld ein.
Live im Radio
EINTRITT FREI
Donnerstag, 23. November 2017
Das Ende der Goldgräberstimmung, Teil III
Hubertus Nolte, 22.11.17
Nun liegt es vor uns und einige unserer Mitbürger dürften Entsetzt sein: Das Ergebnis der 3. Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur zur Windenergienutzung an Land. Die Agentur hat heute die Zuschläge erteilt.
Der Durchschnittpreis liegt bei 3,8 ct/kWh
Damit ist der durchschnittliche Zuschlagswert nochmals um 10 % gesunken. Auch in diesem Fall war die Ausschreibung mit rund 260 % wieder deutlich überzeichnet. Zum Zuge gekommen sind 61 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 1.000,4 Megawatt. Das günstige Gebot liegt bei sagenhaften 2,2 ct/kWh, das höchste zugeschlagene Gebot bei 3,82 ct/kWh. Wieder wurden fast nur Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt, die nun viereinhalb Jahre Zeit zur Umsetzung haben.
Nachdem bei der letzten Ausschreibung Projekte aus den neuen Bundesländern dominierten, sind dieses Mal 17 Projekte aus NRW berücksichtigt worden. NRW ist damit Spitzenreiter vor Brandenburg mit 16 Projekten. Einige Projekte kommen aus den Kreisen Lippe, Höxter und dem HSK – allesamt Bürgerenergiegesellschaften, zudem hat es ein Projekt der „Civis Ventus GbR“ im Kreis Paderborn geschafft, bei dem in Salzkotten (Flur 002, 001 und Flur 016,103,196) 2 Anlagen gebaut werden sollen. Auch hier dürfte es sich mit Blick auf die Rechtsform ebenfalls um eine Bürgergesellschaft handeln. Auch in dieser Ausschreibungsrunde bleibt abzuwarten, welche Projekte dann endgültig realisiert werden.
Feierlaune dürfte sinken
Die Feten im Saloon haben ein Ende gefunden: Ende des 19. Jahrhunderts war Goldfield die größte Goldgräberstadt in Nevada – nun ist sie eine Geisterstadt – nicht das es dem Sintfeld und Soratfeld einmal ähnlich ergeht…
Vom Ergebnis bitter aber für die herkömmlichen Projektierer und Windenergiegesellschaften, die bereits eine Genehmigung (Voraussetzung für die nächsten beiden Ausschreibungen im Februar und Mai 2018!) in Händen halten: sie wurden wieder nicht berücksichtigt und zudem wird für sie nun der durchschnittliche Wert (zuzüglich 8 %) der 3 Ausschreibungen aus 2017 der Maximalwert sein. Gebote über diesen Wert erhalten keinen Zuschlag. Aber auch hier gilt ja weiterhin das einstufige Referenzertragsmodell, d.h. die Vorhaben die auf der windhöffigen Paderborner Hochfläche umgesetzt werden sollen (hier gibt es ja bereits einige genehmigte Anlagen!) müssen von dem ohnehin deutlich gefallenen Zuschlagswert noch rund 20 % abziehen.
Sollte die Politik an dem geltenden Ausschreibungsmodell festhalten (davon ist nach dem Fluch der Karibik in Berlin derzeit auszugehen) dürfte damit die maximale Vergütung für neue Anlagen auf dem Sintfeld in der nächsten Ausschreibungsrunde zum 1. Februar 2018 bei ca.
(Durchschnitt aus 5,78 – 4,28 – 3,80 ct/kWh zzgl. 8 %, abzgl. 20 % =) 3,99 ct/kWh
liegen - Maximalwert, versteht sich, sofern sie denn überhaupt einen Zuschlag erhalten. Das dürfte der Goldgräberstimmung nun endgültig den Garaus machen.
Die Vergütung hat sich somit mehr als halbiert, der Saloon dürfte auch hier leerer werden.
Nun liegt es vor uns und einige unserer Mitbürger dürften Entsetzt sein: Das Ergebnis der 3. Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur zur Windenergienutzung an Land. Die Agentur hat heute die Zuschläge erteilt.
Der Durchschnittpreis liegt bei 3,8 ct/kWh
Damit ist der durchschnittliche Zuschlagswert nochmals um 10 % gesunken. Auch in diesem Fall war die Ausschreibung mit rund 260 % wieder deutlich überzeichnet. Zum Zuge gekommen sind 61 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 1.000,4 Megawatt. Das günstige Gebot liegt bei sagenhaften 2,2 ct/kWh, das höchste zugeschlagene Gebot bei 3,82 ct/kWh. Wieder wurden fast nur Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt, die nun viereinhalb Jahre Zeit zur Umsetzung haben.
Nachdem bei der letzten Ausschreibung Projekte aus den neuen Bundesländern dominierten, sind dieses Mal 17 Projekte aus NRW berücksichtigt worden. NRW ist damit Spitzenreiter vor Brandenburg mit 16 Projekten. Einige Projekte kommen aus den Kreisen Lippe, Höxter und dem HSK – allesamt Bürgerenergiegesellschaften, zudem hat es ein Projekt der „Civis Ventus GbR“ im Kreis Paderborn geschafft, bei dem in Salzkotten (Flur 002, 001 und Flur 016,103,196) 2 Anlagen gebaut werden sollen. Auch hier dürfte es sich mit Blick auf die Rechtsform ebenfalls um eine Bürgergesellschaft handeln. Auch in dieser Ausschreibungsrunde bleibt abzuwarten, welche Projekte dann endgültig realisiert werden.
Feierlaune dürfte sinken
Die Feten im Saloon haben ein Ende gefunden: Ende des 19. Jahrhunderts war Goldfield die größte Goldgräberstadt in Nevada – nun ist sie eine Geisterstadt – nicht das es dem Sintfeld und Soratfeld einmal ähnlich ergeht…
Vom Ergebnis bitter aber für die herkömmlichen Projektierer und Windenergiegesellschaften, die bereits eine Genehmigung (Voraussetzung für die nächsten beiden Ausschreibungen im Februar und Mai 2018!) in Händen halten: sie wurden wieder nicht berücksichtigt und zudem wird für sie nun der durchschnittliche Wert (zuzüglich 8 %) der 3 Ausschreibungen aus 2017 der Maximalwert sein. Gebote über diesen Wert erhalten keinen Zuschlag. Aber auch hier gilt ja weiterhin das einstufige Referenzertragsmodell, d.h. die Vorhaben die auf der windhöffigen Paderborner Hochfläche umgesetzt werden sollen (hier gibt es ja bereits einige genehmigte Anlagen!) müssen von dem ohnehin deutlich gefallenen Zuschlagswert noch rund 20 % abziehen.
Sollte die Politik an dem geltenden Ausschreibungsmodell festhalten (davon ist nach dem Fluch der Karibik in Berlin derzeit auszugehen) dürfte damit die maximale Vergütung für neue Anlagen auf dem Sintfeld in der nächsten Ausschreibungsrunde zum 1. Februar 2018 bei ca.
(Durchschnitt aus 5,78 – 4,28 – 3,80 ct/kWh zzgl. 8 %, abzgl. 20 % =) 3,99 ct/kWh
liegen - Maximalwert, versteht sich, sofern sie denn überhaupt einen Zuschlag erhalten. Das dürfte der Goldgräberstimmung nun endgültig den Garaus machen.
Die Vergütung hat sich somit mehr als halbiert, der Saloon dürfte auch hier leerer werden.
Mittwoch, 22. November 2017
Die Umzingelung schreitet voran
Wie schon berichtet, plant WestfalenWind entlang der A33 Nähe Ettlen neue Anlagen zu bauen. Diese werden von den Haarenern Bürger in nördlicher Richtung zu sehen sein. In diesem Fall sprechen wir von 2 Anlagen zwischen der K22 nach Etteln und der L818 Richtung Henglarn. Sie liegen vom Dorfmittelpunkt Haaren im 5km Kreis und sind für eine Umzingelungsberechnung relevant.
Bisher betrug der freie Winkel nach Norden 100 Grad. Durch den Bau der beiden Anlagen sinkt das freie Blickfeld auf 73 Grad. Ein Grund, dagegen bei der Genemigungsstelle im Kreis Einwände zu erheben und den Bau ablehnen zu lassen. Für Helmern wird es eine Totalumzingelug (siehe Kriterien)
da der bisherige Freiraum von 75 Grad auf 2x 37 Grad reduziert wird.
Kriterien
Die bedrängenden Wirkung von Windindustrieanlagen soll durch Abstandsregelungen vermindert werden, bei der Umzingelung geht es um den Schutz des freien Blicks in die Landschaft und der Verhinderung einer „bedrohlichen und erdrückenden Wirkung“ die sich aus der Umfassung ergibt.
Dazu gibt es mehrere Urteile, unter andrem das vom OVG Magdeburg (16.03.2012) . In dem Urteil wird als Grundlage das Gesichtsfeld des Menschen (entspricht 180°) angenommen, in dem dieser Bewegungen der Rotoren oder das Blinken der Signallampen unwillkürlich wahrnimmt und die Aufmerksamkeit in Richtung dieser Anlagen richtet. Das OVG Magdeburg hat eine Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes bis zu 2/3 (entspricht 120°) als zumutbar bewertet. Darauf stützen sich die Kriterien, dass Ortschaften mindestens einen Bereich von 120° frei von Windindustrieanlagen halten müssen. Falls dies nicht durch einen Korridor möglich ist können auch zwei Bereiche von 60°, dem sogenannten Fusionsblickfeld bei dem ein Mensch räumlich sehen kann freigehalten werden. Bereiche unter 60° bieten keinen freien Blick in die Landschaft, da sie nicht als freier Korridor wahrgenommen werden.
Mehr dazu in der Borchen-Ettelner Seite mit den Vordrucken für Einsprüche.
Bisher betrug der freie Winkel nach Norden 100 Grad. Durch den Bau der beiden Anlagen sinkt das freie Blickfeld auf 73 Grad. Ein Grund, dagegen bei der Genemigungsstelle im Kreis Einwände zu erheben und den Bau ablehnen zu lassen. Für Helmern wird es eine Totalumzingelug (siehe Kriterien)
da der bisherige Freiraum von 75 Grad auf 2x 37 Grad reduziert wird.
Kriterien
Die bedrängenden Wirkung von Windindustrieanlagen soll durch Abstandsregelungen vermindert werden, bei der Umzingelung geht es um den Schutz des freien Blicks in die Landschaft und der Verhinderung einer „bedrohlichen und erdrückenden Wirkung“ die sich aus der Umfassung ergibt.
Dazu gibt es mehrere Urteile, unter andrem das vom OVG Magdeburg (16.03.2012) . In dem Urteil wird als Grundlage das Gesichtsfeld des Menschen (entspricht 180°) angenommen, in dem dieser Bewegungen der Rotoren oder das Blinken der Signallampen unwillkürlich wahrnimmt und die Aufmerksamkeit in Richtung dieser Anlagen richtet. Das OVG Magdeburg hat eine Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes bis zu 2/3 (entspricht 120°) als zumutbar bewertet. Darauf stützen sich die Kriterien, dass Ortschaften mindestens einen Bereich von 120° frei von Windindustrieanlagen halten müssen. Falls dies nicht durch einen Korridor möglich ist können auch zwei Bereiche von 60°, dem sogenannten Fusionsblickfeld bei dem ein Mensch räumlich sehen kann freigehalten werden. Bereiche unter 60° bieten keinen freien Blick in die Landschaft, da sie nicht als freier Korridor wahrgenommen werden.
Freie Nordsicht von Haaren nur noch 73 Grad |
37 Grad Freiwinkel sind unter mindestens 60 Grad für Helmern |
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