Mittwoch, 24. August 2016

„Im Windpark Himmelreich in Meerhof

.. wird trotz des erlassenen Baustopps weitergebaut", sagt der Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK, der die neuen Baufortschritte am Mittwochabend mit diesem Foto (links) festhielt. Am Freitagmorgen waren, wie auf dem Foto rechts zu sehen ist, Gondel und Rotoren ebenfalls montiert.

■ Von Jana Sudhoff
j.sudhoff@sauerlandkurier.de
Meerhof.
„Das ist mir noch nie passiert. Im Prinzip bin ich platt.
Deshalb habe ich es erst einmal nicht geglaubt“, sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender
des Nabu NRW. Er wurde von Augenzeugen aus der Umgebung darüber informiert,
dass am Mittwochabend sowie in der Nacht auf Donnerstag im Windpark Himmelreich in Meerhof trotz Baustopps weitergebaut worden sei. Der Nabu hat seinen Rechtsanwalt eingeschaltet, der den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde informiert hat.
„Wir befürchten, dass Fakten geschaffen werden, obwohl das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist“, sagt Johannes Schröder vom Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK.
Der Naturschützer war am Mittwoch gegen 17 Uhr sowie am Donnerstagmorgen in Meerhof vor Ort. Zum Zeitpunkt des Baustopps seien drei Türme im Aufbau gewesen, berichtet er. Einer der drei Türme - die Anlage Nummer neun - habe am Mittwoch nun ein weiteres, größeres Teil aufgesetzt
bekommen.
Am Donnerstagmorgen sei dann bereits zusätzlich die Gondel montiert
gewesen. „Wir befürchten, dass es noch weitergeht. Ein Teil der Rotoren liegt da
schon“, sagt Johannes Schröder. „Hier wird einfach seitens des Investors ein Gerichtsbeschluss mit Füßen getreten.
Die Gegenseite baut einfach weiter als ob nichts gewesen sei, frei nach dem Motto .Dreistigkeit siegt’“, so Josef Tumbrinck.
Der Hochsauerlandkreis hat sofort reagiert und am Donnerstag umgehend Mitarbeiter nach Meerhof geschickt: Dort habe man mit dem Investor ein Gespräch geführt und ihn aufgefordert, einen geordneten Baustopp unter Sicherheitsaspekten zu vollziehen. Auch schriftlich
gehe eine Ordnungsverfügung raus, den Bau zu beenden mit der Androhung eines Zwangsgeldes, sagte Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises, auf Anfrage des SauerlandKurier.
Gleichzeitig werde ein Bußgeldverfahren wegen erkennbaren Baufortschritts eingeleitet. Die Strafe könne bis zu 50.000 Euro betragen, erläuterte Martin Reuther.
Der Baustopp, der aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg resultiert (SauerlandKurier berichtete), hat weiterhin Gültigkeit, so Reuther. „Das war der Firma auch bewusst.“ Dies habe
man in einem Gespräch im Kreishaus sowie telefonisch deutlich gemacht.
„Es gab keine Alternative"
Michael Flocke, Geschäftsführer der Windpark Himmelreich GmbH & Co. KG, streitet nicht ab, dass in dieser Woche im Windpark gearbeitet wurde. Jedoch sagt er: „Wir haben nicht weitergebaut, sondern unabwendbare Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, betreffend die Baumaßnahmen, die vor dem Beschluss begonnen wurden. Das haben wir fertiggestellt, um Schäden zu verhindern.“ Man könne keine halb fertiggestellte Windkraftanlage stehen lassen. Nicht nur weil Schäden von mehreren tausend Euro drohen würden, sondern in diesem Fall hätte ein standortspezifisches Brandschutzsystem nicht in Gang gesetzt werden können. Der Standort der betreffenden Anlage befinde sich direkt in Waldnähe, was ein spezielles Brandschutzsystem erfordere, erläuterte Flocke. „Es gab keine Alternative als den Weiterbau“, so der Projektierer. Die anderen beiden Türme seien davon nicht betroffen. „Die können so stehen bleiben“, sagt Flocke, der „dem Nabu massiv vorwirft“ jede Gelegenheit zu nutzen, „um massiv Krawall zu schlagen.“ Er
selbst hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg eingelegt. Der Beschluss ziele auf formelle Punkte ab. „Wenn die aus der Welt geschaffen werden, hat sich das erledigt“, sagt Michael Flocke.
Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem Beschluss in einem Eilverfahren den Bau der elf Windkraftanlagen gestoppt, weil die 60. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marsberg nicht rechtskräftig ist, die den Standort in Meerhof als Konzentrationszone für Windkraft ausweist. Bislang steht eine Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg aus.
Der Hochsauerlandkreis hatte ebenso wie die Windpark Himmelreich GmbH & Co. KG gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht.

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