Dienstag, 2. August 2016

Baustopp für Windräder in Meerhof

02.08.2016 | 07:00 Uhr
Das Thema Windkraft beschäftigt nun vermehrt die Verwaltungsgerichte.

Marsberg. Der Bau von elf Windrädern in Marsberg-Meerhof ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab einem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW auf vorläufigen Rechtsschutz statt.

Der Bau von elf Windkrafträdern des Windparks „Himmelreich“ ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW auf Rechtsschutz am Freitag stattgegeben. Mit der Entscheidung ist eine „aufschiebenden Wirkung“ wieder hergestellt worden. Der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. Gleiches gilt für den Projektierer, die Windpark Himmelreich GmbH und Co. KG.

Anlagen sollen Ende 2016 laufen

Drei Türme stehen schon, in zwei Wochen soll nach einer eingeplanten Pause weitergemacht werden. Ohne Baustopp sollten die ersten drei Räder des neuen Windparks in drei Wochen laufen. Alle sollten bis Ende des Jahres in Betrieb genommen werden. Eine Verzögerung verursache massive Schäden, so Geschäftsführer Michael Flocke.

Bereits im März hatte der NABU gegen die Genehmigung der Räder durch den HSK geklagt. Einmal wegen des alten Flächennutzungsplanes, der noch gelte und diese nicht vorsehe. Und zum zweiten, weil diese Genehmigung aus arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig sei, so der NRW-Vorsitzende Josef Tumbrinck. Unter anderem brüte und schlafe hier der Rotmilan und: „Der Zugvogel Mornellregenpfeifer hat hier seinen bedeutendsten Rastplatz in NRW.“ Seit der Windpark geplant sei, hätten Experten vor Ort in 2014 und 2015 umfangreich kartiert und man habe auch die Aufstellung des neuen Planes „massivst kristisiert“.

„Hier wird Artenschutz missbraucht, um Eigeninteressen durchzusetzen“, entgegnet Investor Flocke. Anders könne er sich nicht erklären, warum aus einer bis dato „irreparablen Agrarsteppe“, die noch dazu zwischen zwei Windparks liege, auf einmal ein hochheiliges Biotop werden. Er will Beschwerde einlegen.

Von örtlichen Eigeninteressen wisse er gar nichts, so Turmbrinck: „Wir klagen als Landesverband!“ Er erhofft sich einen Präzedenzfall für NRW. Denn selbst, wenn in der Zwischenzeit der neue Flächennutzungsplan, der diesen Windpark beinhaltet, gültig werde, könne der Artenschutz im Verfahren selbst neu mitbeachtet werden. So würde dieses Thema vielleicht endlich einmal wirklich beachtet und nicht von einer Genehmigungsbehörde an die andere verschoben: „Inhalte werden in den Behörden meist weniger geprüft, es geht eher um Rechtssicherheit.“ Ziel könnte es künftig sein, dass die Kommunen vor Erstellung der Pläne den Artenschutz selbst eingehend prüfen lassen: „Das kommt leider nur sehr selten vor.“

Gericht sieht alten Plan als gültig

Die Stadt Marsberg hatte das gemeindliche Einvernehmen für den Windpark gegeben, zumal er im neuen Flächennutzungsplan explizit vorgesehen ist. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass der Windpark Himmelreich noch genehmigt wird“, beruft sich auch Bürgermeister Klaus Hülsenbeck auf die Genehmigung des HSK. Dieser war am 20. November 2015 beschlossen worden. Bei der Bezirksregierung traf er nach allerdings erst am 15. Juni 2016 ein, ab dann gilt die Frist von drei Monaten bis zur Entscheidung. Warum der Postweg rund sieben Monate statt wie üblich zwei bis vier Wochen dauerte, diese Frage gibt die Bezirksregierung an die Stadt weiter.


Tendenz für das Hauptverfahren

Laut Richter Til Nicolas Kappen, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, habe das Gericht diese „vorweggenommene Regelung“ getroffen, weil es die Erfolgsaussichten der Klage summarisch geprüft habe. Es sei eine Tendenz für das Hauptverfahren abzuleiten. „Wird Beschwerde eingelegt, setzt sich das Oberverwaltungsgericht in Münster damit auseinander.“

Den Investoren könnte auf Dauer wirklich die Zeit davonrennen, denn bis Ende 2018 müssen alle genehmigten Anlagen stehen, für die noch die alte festgelegte Einspeisevergütung gelten soll.

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