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Keine Errichtung von Windkraftanlagen östlich der B480 und Oberfeld im Stadtgebiet Bad Wünnenberg
Mittwoch, 29. April 2015
Freitag, 24. April 2015
20 Bürgerinitiativen sind nun ein Verein
Donnerstag, 16. April 2015
Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H
Die "Alternative für Deutschland - AfD" startet in NRW eine Volksinitiative:
Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen
(BauGB-AG NRW)
§ 1 Abstand von Anlagen der Windenergie
(1) § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet auf
Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie
dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden
in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb im Zusammenhang
bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) – sofern in diesen Gebieten Wohngebäude
nicht nur ausnahmsweise zulässig sind – und im Geltungsbereich von
Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten.
(2) Höhe im Sinn des Abs. 1 ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des
Rotors. Der Abstand bemißt sich von der Mitte des Mastfußes bis zum
nächstgelegenen Wohngebäude, das im jeweiligen Gebiet im Sinn des Abs. 1
zulässigerweise errichtet wurde bzw. errichtet werden kann.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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